Informationsschreiben zur Abgrenzung von Drittstrommengen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage
Schärfere Anforderungen an die Strommessung bei Eigenverbrauch durch Gesetzesänderungen. Durch das neue EEG 2021 wurde die Schonfrist für die Messkonzepte bei der Drittmengenabgrenzung um ein Jahr verlängert.