Wichtiger Hinweis zu den Förderprogrammen BioMeth Bayern und BioWärme Bayern
Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Richtlinie sind nur noch bis 01.08.2026 möglich.
Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Richtlinie sind nur noch bis 01.08.2026 möglich.
Ab 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderkonditionen für die Bundesförderung effiziente Gebäude. KfW-Antragsteller befinden sich aktuell in einer Umstellungsphase.
Das Förderprogramm der Bundesregierung zielt auf die Steigerung und ein verbessertes Management von Wirtschaftsdüngern bei Biogasanlagen.
Seit 04. März 2026 werden einige Vorhaben im Bereich Erneuerbare Energien nicht mehr durch das Bundesprogramm Energieeffizienz bezuschusst.
Seit 5. November können wieder Förderungen für Erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft beantragt werden.
Maßnahmen zum „Humusaufbau und -erhalt in der Landwirtschaft“ können bei der FNR als Projektskizze eingereicht werden
Mit der neuen Förderinitiative stärkt das BMFTR die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext.
Im Jahr 2024 zeigt sich für neu errichteten Wohngebäuden ein klares Bild: Wärmepumpen dominieren mit 69,4 %, gefolgt von Gas-Heizungen mit 15,2 % und Fernwärme.
Bis 15. Mai können Skizzen für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung eingereicht werden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2 im Modul 1.
Neu gefördert werden z.B. Maßnahmen zur CO2-Abscheidung, Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff und die Elektrifizierung von Prozessen.