Die für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ im Zuge der Haushaltssperre verhängte Antragspause ist aufgehoben worden. Damit können ab sofort wieder neue Förderanträge eingereicht werden. Entsprechende Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen nun zur Auszahlung zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt weitestgehend zu den im Juli 2023 veröffentlichten Förderbedingungen. Einige Änderungen bestehen dennoch, so etwa der Wegfall der vollständigen bzw. gesamtbetrieblichen Energieberatungen. Diese können ab sofort nicht mehr im Rahmen der BLE-Förderung bezuschusst werden. Unbeeinflusst davon bleiben die maßnahmenspezifischen Energieberatungen, die für Investitionen in bestimmte Technologien weiterhin vorausgesetzt werden (Programmteil „CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung“). Keine Neuanträge können in den Förderbereichen „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ sowie „Forschung und Entwicklung“ gestellt werden.
Weitere Informationen zur Wiederaufnahme der Förderung finden Sie beim BLE-Newsletter “Bundesprogramm Energieeffizienz” in der Ausgabe vom 04. September 2024.
Eine Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten von Speichersystemen, Photovoltaik- und Kleinwindkraftanlagen find Sie in diesem Beitrag auf unserer Webseite sowie Informationen zur Förderung alternativer Landmaschinen in diesem Beitrag. Daneben können im Rahmen der Förderung zahlreiche weitere Maßnahmen bezuschusst werden, so etwa der Einsatz von energiesparenden Pumpen und Beleuchtung, Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung oder der Einsatz von Wärmepumpen. Alle weitere Informationen zum Förderprogramm sowie alle Merkblätter und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der BLE.