Wichtiger Hinweis zu den Förderprogrammen BioMeth Bayern und BioWärme Bayern
Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Richtlinie sind nur noch bis 01.08.2026 möglich.
Förderanträge im Rahmen der aktuell gültigen Richtlinie sind nur noch bis 01.08.2026 möglich.
Industrie- und Handelskammern in Bayern (BIHK) sowie das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laden zusammen mit C.A.R.M.E.N. e. V. zum Fachgespräch.
Bis 15. Mai können Skizzen für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung eingereicht werden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2 im Modul 1.
Auch mittlere und große Holz-Feuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung und Biogasanlagen können von der Meldepflicht betroffen sein!
Die Veranstaltung bot eine Plattform, um den Einsatz von Holz und weiteren erneuerbaren Energien in der Prozesswärmeversorgung zu diskutieren und neue Impulse für die Energiewende zu erhalten.
In unserem Fachgespräch beleuchten wir das Potenzial von Holz als zentralem Bestandteil im Zusammenspiel mit anderen erneuerbaren Energien zur Prozesswärmeerzeugung.
Trotz des stetigen Wachstums erneuerbarer Energien im Stromsektor liegt der Anteil an regenerativer Prozesswärme in Industrie und Gewerbe weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau. Die hohen Temperaturbereiche, die für Prozesswärme …
Die Elektrifizierung von Prozesswärme soll vorangetrieben werden, Biomasse als Energieträger für die Wirtschaft hingegen erfährt Einschränkungen.
Am Dienstag, den 5. Juli 2022 beschäftigen sich zwei Fachblöcke beim C.A.R.M.E.N.-Symposium mit den Themen “Prozesswärme” und ”
Wärmenetze”.
In verschiedenen Publikationen geht es um Technologien zur Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung.