Förderung für Heizungstausch in Nichtwohngebäuden gestartet
Für die Umstellung auf ein klimafreundliches Heizsystem können Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen fortan auch für Nichtwohngebäude eine Förderung beantragen.
Für die Umstellung auf ein klimafreundliches Heizsystem können Unternehmen, Privatpersonen und Organisationen fortan auch für Nichtwohngebäude eine Förderung beantragen.
Das neue Portal „So geht’s mit Wärmepumpen“ des UBA bietet umfassende Informationen und Praxisbeispiele für den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden.
Am 10. Juli geht es um die Nutzungsmöglichkeiten von Wärmepumpen in bestehenden Mehrfamilienhäusern.
In den C.A.R.M.E.N. – Branchenadressen kann man sich einen Überblick über Anbieter von Wärmepumpensystemen speziell für Mehrfamilienhäuser ausgeben lassen.
Die “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG-EM) wurde novelliert. Wie der Antragsprozess jetzt abläuft und was es zu beachten gilt, klären wir im Folgenden.
Novelle der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” sorgt für attraktive Fördersätze beim Einbau von klimafreundlichen Heizungen.
Die Verpflichtungen des GEG gelten für den Einzelnen erst nachdem eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde.
Die GEG Novelle enthält weitreichende Änderungen für die Heizungstechnik im Gebäude, u.a. die 65 % Erneuerbare Energien Regel.
In der dreiteiligen Vortragsreihe von 21. bis 23. November informieren C.A.R.M.E.N.-Expert*innen zur nachhaltigen Gebäudedämmung und regenerativen Heizsystemen.