Integration von Carbon Dioxide Removal (CDR) in den EU-ETS geplant

Der Europäische Emissionshandel (EU‑ETS 1) gilt als zentrales Klimaschutzinstrument der EU. Für jede Tonne CO2, die ein Unternehmen freisetzt, ist ein Zertifikat erforderlich. Die Gesamtmenge der Zertifikate ist branchenspezifisch limitiert, doch sie können auf dem Markt völlig frei gehandelt werden. Da die Obergrenze für die Anzahl ausgegebener Zertifikate jährlich sinkt, resultiert daraus ein langfristiges Preissignal, CO2-Emissionen einzusparen.

Am 17. Juli 2026 veröffentlichte die Europäischen Kommission einen Gesetzesvorschlag (COM/2026/616 final), der eine Reform des EU-Emissionshandels für die Phase von 2031–2040 darstellt. Das übergeordnete Ziel ist es, das ETS-System an das EU-Klimaziel für 2040 anzupassen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch Entlastungen zu sichern.

Neuerungen

Erstmals soll Carbon Dioxide Removal (CDR) in den EU-Emissionshandel integriert und dadurch die Grundlage für einen regulierten, langfristigen Markt für hochwertige CO2‑Entnahmen entstehen.

Es wurde ein Volumenziel von bis zu 250 Mio. t dauerhaftes, inländisches CDR bis 2040 festgelegt.

Neuerungen, die der Gesetzesvorschlag beinhaltet:

  • Neuer Artikel 9c: Einführung eines rechtlichen Rahmens zur Verknüpfung von dauerhaften CDR-Technologien mit dem EU-ETS.
  • Zugelassene Technologien: Berücksichtigt werden ausschließlich dauerhafte, inländische  Entfernungen aus BioCCS (biogenic emissions capture with carbon storage, Abscheidung und Speicherung von CO₂ aus biogenen Quellen) und DACCS (direct air capture with carbon storage, direkte CO₂-Abscheidung aus der Luft mit Speicherung), die nach der EU-CRCF-Verordnung zertifiziert sind. Eine spätere Berücksichtigung weiterer Verfahren soll rechtlich möglich sein. CRCF steht für Carbon Removals Certification Framework und ist ein freiwilliger Zertifizierungsrahmen der EU für Kohlenstoffentnahmen.
  • 1:1-Kaufprogramm: Die Obergrenze wird durch zusätzliche Emissionszertifikate schrittweise erhöht; gleichzeitig ist die EU-Kommission verpflichtet eine äquivalente Menge an CRCF-zertifizierten CDR-Zertifikaten einzukaufen.
  • Schließung der Preislücke: Die Verkaufserlöse durch zusätzliche Zertifikate werden zweckgebunden für den Ankauf von CDR-Zertifikaten genutzt. Da CDR-Technologien teurer sind als reguläre ETS-Zertifikate, ist diese Subventionierung notwendig.
  • CO2-Gesamtbilanz: Das Netto-ETS-Ziel errechnet sich künftig aus den Bruttoemissionen minus der geplanten CDR-Käufe und bleibt somit rechnerisch erhalten.

Das vorgelegt Papier enthält zahlreiche weitere Vorschläge. So sollen etwa ab 2031 auch Müllverbrennungsanlagen schrittweise in den EU-ETS integriert werden. Außerdem soll die Obergrenze der ausgegebenen Zertifikate langsamer sinken als bisher festgelegt.

Der Vorschlag wird von Industrie und Verbänden kontrovers diskutiert.
Als nächster Schritt wird der Vorschlag dem Rat der 27 EU-Länder vorgelegt.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=COM:2026:616:FIN


Weitere Informationen

C.A.R.M.E.N. e.V. berät und informiert Sie gerne. Eine Übersicht zu Carbon Capture and Utilization sowie unsere Ansprechpartnerinnen finden Sie hier: https://www.carmen-ev.de/carbon-capture-and-utilization/


Informationen zum abgeschlossenen Cross-Cluster-Projekt CCU in Bayern sind hier einsehbar: https://www.carmen-ev.de/2026/03/12/projektergebnisse-des-cross-cluster-projekts-ccu-in-bayern-handlungsempfehlungen-fuer-eine-nachhaltige-co%e2%82%82-nutzung/