Angepasste Förderkonditionen zur BEG-Förderung – die Übergangsphase

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte für eine Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie passt die KfW deshalb ihre Produkte für die Heizungsförderung sowie für die systemische, energieeffiziente Sanierung von Wohn‑ und Nichtwohngebäuden an. Zugesagte Förderungen und bis 20. Juli 2026 gestellte Anträge sind von den Anpassungen nicht betroffen.

Die neuen Bedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Bis zu diesem Termin befindet sich die BEG‑Förderung in einer Umstellungsphase: Kunden, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) besitzen, jedoch den Antrag noch nicht eingereicht haben, können diesen bis zum 20. Juli 2026 noch zu den bisherigen Konditionen stellen, und die KfW wird die Anträge bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu den alten Förderbedingungen zusagen. Bereits erstellte Bestätigungen werden in der Umstellungsphase weiterhin akzeptiert. Neue Bestätigungen können erst ab dem 21. Juli 2026 ausgestellt werden, und ab diesem Datum können bestehende, bislang nicht genutzte Bestätigungen für Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen verwendet werden. Damit endet die Umstellungsphase am 20. Juli 2026, und ab dem 21. Juli gelten die von der Bundesregierung festgelegten neuen Förderkonditionen.

Neue Förderkonditionen ab 21. Juli 2026

Bei den Förderprogrammen BEG-Heizungsförderung Wohngebäude, BEG-Heizungsförderung Nichtwohngebäude und BEG-Förderung energieeffiziente Sanierung von WG/NWG ergeben sich zukünftig vereinzelte Anpassungen – das Grundgerüst der Förderkonditionen bleibt jedoch unverändert. Die Bundesförderung effiziente Gebäude soll hierdurch weiterentwickelt und sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet werden. Zu den Anpassungsmaßnahmen gehören u.a. die schrittweise Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus bei der Heizungsmodernisierung, eine stärkere Berücksichtigung der Einkommenssituation mit neuem Familienzuschlag, sowie die Fokussierung auf die Sanierung von besonders schlecht gedämmten Gebäuden, sogenannten “Worst-Performing-Buildings”.

Die wichtigsten Neuerungen bei der Heizungsförderung:

  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: Der Einkommensbonus steigt für Haushalte mit einen Einkommen unter 30.000 Euro von bisher 30 auf 40 Prozent. Für Haushalte mit Einkommen bis 40.000 bleibt der Bonus bei 30 Prozent. Haushalte mit einem Einkommen bis 50.000 Euro können noch zehn Prozent-Bonus erhalten.
  • Familien profitieren vom Kinderzuschlag: Zusätzlich profitieren Familien profitieren zusätzlich von einen neuen Kinderzuschlag. Dieser reduziert das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen um einmalig 10.000 Euro.
  • Förderdeckel sinkt: Es werden maximal Kosten von 28.000 Euro gefördert (bisher 30.000 Euro). Die Deckelung sinkt halbjährlich um 750 Euro weiter.
  • Klimageschwindigkeitsbonus angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Heizungsaustausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt.
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungsminderungszuschlag entfallen: Erdgekoppelte Wärmepumpe, Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel und Biomassekessel mit Zusatzfilter erhalten keine Sonderboni mehr

Bereits bestehende Zusagen der KfW in allen genannten Förderprodukten behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel hierfür sind reserviert. Bereits bei der KfW eingegangene Anträge, die noch nicht zugesagt wurden, werden entsprechend geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt.

Umfassende Information mit aktuellen Hinweisen und Details zu allen Förderprodukten finden Sie hier: https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html