Informationsschreiben zur Abgrenzung von Drittstrommengen im Zusammenhang mit der EEG-Umlage

Durch Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes (EnSaG) am 01.01.2018 wurde das EEG angepasst. Seitdem wurden die Anforderungen an die Strommessungen bei Eigenverbrauch verschärft. Durch das neue EEG 2021 wurde die Schonfrist für die Messkonzepte bei der Drittmengenabgrenzung um ein Jahr verlängert. Erfolgen die verschärften Messungen somit ab 01.01.2022 nicht gesetzeskonform, könnte zum einen der Anspruch auf EEG-Umlage-Privilegierung für die Zukunft verloren gehen und zum anderen Rückzahlungen der bisher in Anspruch genommenen Privilegierungen drohen.

Schematische Darstellung der Stromflüsse in Unternehmen bzw. Einrichtungen bei eigenerzeugten Strommengen

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