„Mit Energie ins Wochenende” – C.A.R.M.E.N.-Fragerunden zur Aufdach-Photovoltaik
Am 1. März und am 5. April werden innerhalb eines neuen Onlineformats Fragen zu Photovoltaik für Interessierte und Anlagenbetreibende beantwortet.
Am 1. März und am 5. April werden innerhalb eines neuen Onlineformats Fragen zu Photovoltaik für Interessierte und Anlagenbetreibende beantwortet.
Am 21. Februar wird erklärt, wie man als landwirtschaftlicher Betrieb die eigene Energieversorgung optimieren kann und welche Rahmenbedingungen aktuell gelten.
Zu Beginn jedes Monats stellt C.A.R.M.E.N. e.V. in einem Best Practice-Beispiel Vorreiter im Bereich der Energiewende vor. Diesen Monat geht es um den Ort Nechlin.
Am 11. und 19. Oktober 2023 werden Grundlagen zur Wärmepumpe und die Kombination mit einer PV-Anlage fokussiert.
Zu Beginn jedes Monats stellt C.A.R.M.E.N. e.V. in einem Best Practice-Beispiel Vorreiter im Bereich der Energiewende vor. Diesen Monat geht es um die Gemeinde Gimbweiler.
Das „Bundesprogramm Energieeffizienz” fördert Landwirte bei bestimmten Investitionen in Erneuerbare Energien.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im baurechtlichen Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben anzusehen. Möglich machen dies zwei Änderungen im Baugesetzbuch.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.