Solarpflicht für Bayern ab März 2023

Die gesetzliche Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Solaranlage auf Gebäudedächern zu installieren, wurde bereits in einigen Bundesländern realisiert. Eine deutschlandweite Regelung gibt es bislang jedoch nicht. Nachdem zunächst Baden-Württemberg eine umfassende Solarpflicht ab dem Jahr 2022 beschlossen hat, greifen mit Jahresbeginn 2023 in einigen weiteren Ländern Vorschriften zur verpflichtenden Installation von solaren Dachanlagen. Nun ist auch im Freistaat Bayern die entsprechende Gesetzesgrundlage in Kraft getreten.

Bereits Ende Juni 2022 verabschiedete das Landeskabinett die entsprechenden Beschlüsse. Mit der Novellierung des bayerischen Klimaschutzgesetzes geht nun eine Ergänzung der bayerischen Bauordnung (BayBO) um Artikel 44a einher, die die Vorgaben einer Solarpflicht beinhaltet. Die Veröffentlichung des entsprechenden Änderungsgesetzes erfolgte am 23. Dezember 2022. Damit tritt nun ab 2023 in drei Stufen eine gesetzliche Solarpflicht in Kraft, die jedoch lediglich Nicht-Wohngebäude betrifft. Eine generelle Solardachpflicht gibt es damit bis auf weiteres nicht.

Konkret gilt die Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Ab dem 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift zudem ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude.

Für die betreffenden Gebäude fordert die BayBO die Errichtung von Photovoltaik­anlagen zur Solarstromerzeugung „in angemessener Auslegung“. Wann die Auslegung im Sinne des Gesetzes als angemessen anzusehen ist, definiert sich anteilig an derjenigen Dachfläche, die für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. So muss die installierte Modulfläche wenigstens einem Drittel der geeigneten Dachfläche entsprechen. Laut den Vollzugshinweisen hat der Gesetzgeber hierbei von einer abschließenden Definition des Begriffs “geeignete Dachfläche” bewusst abgesehen, da gemäß dem Wortlaut “die Möglichkeiten der Dachgestaltung vielfältig sind und technische Weiterentwicklungen bei Solaranlagen möglich sind”. Im Zweifel ist somit eine Einzelfallbetrachtung bei der Auslegung erforderlich.

Alternativ zur Photovoltaik kann zur Erfüllung der Solarpflicht auch eine solarthermische Anlage zum Einsatz kommen, wenn das Gebäude in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fällt. Entsprechend gelten die Anforderungen der BayBO als erfüllt, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf gemäß § 35 GEG zu mindestens 15 % durch Solarthermie gedeckt wird.

Ausgenommen von dem gesetzlichen Erfordernis einer Solaranlage sind allgemein alle Dächer mit einer Dachfläche von bis zu 50 m2. Gleichfalls brauchen die Vorschriften unter anderem bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die in ihrer Funktion Wohngebäuden dienen, nicht erfüllt werden. Als Beispiele hierfür werden im Gesetzestext Garagen, Carports und Schuppen aufgeführt.

Weitere Ausnahmen bestehen, wenn die Installation einer Solaranlage beispielsweise der städtebaulichen Satzung widerspricht, technische Gründe diese verhindern oder die Höhe der Installationskosten zu keinem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand führen würde.
Wohngebäude hingegen sind von dieser Regelung komplett ausgenommen. Für diese findet sich im Gesetzestext stattdessen eine Soll-Bestimmung, die ab dem Jahr 2025 für Neubauten und bei Dachsanierungen greift:

Die Eigentümer von Wohngebäuden […] sollen sicherstellen, dass Anlagen in angemessener Auslegung zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf den hierfür geeigneten Dachflächen errichtet und betrieben werden.“

Art. 44a Abs. 4 BayBO

Auch wenn sich damit für Wohngebäude vorerst keine gesetzliche Verpflichtung ergibt, so stellt doch jede Solaranlage einen weiteren Baustein für die Energiewende dar. Insbesondere dann, wenn die Bewohner direkt von der Nutzung der erzeugten Energie profitieren können, erweisen sich Solaranlagen in aller Regel auch als eine finanziell attraktive Möglichkeit, sich zumindest ein Stück energieunabhängiger zu machen.

Stand: 19.01.2023; zuletzt geändert am 06.07.2023.