Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen
Seit dem 1. Januar 2026 sind Betreibende von Wind- und PV-Anlagen in Bayern zur kommunalen Beteiligung verpflichtet.
Seit dem 1. Januar 2026 sind Betreibende von Wind- und PV-Anlagen in Bayern zur kommunalen Beteiligung verpflichtet.
Die Broschüre von C.A.R.M.E.N. e.V. bietet nicht nur eine Vielzahl von Argumenten, sondern auch praxisnahe Lösungen für häufige Bedenken.
Im Rahmen der Aktualisierung wurde das Genehmigungsverfahren, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und weitere rechtliche Themen aktualisiert.
Eine frühzeitige Beteiligung und gute Kommunikation ist wichtig für die Konfliktminimierung bei Windenergieprojekten.
Einfluss von Windenergieanlagen auf den Tourismus und die Immobilienpreise
Schallemissionen sind ein häufig diskutiertes Thema. Dieser Artikel gibt Ihnen faktenbasierte Informationen.
In Zusammenarbeit mit Planungsbüros und Waldbesitzenden wurden Tipps und Anregungen aus der Praxis gesammelt.
Die C.A.R.M.E.N.-Broschüre „Akzeptanz für die Windenergie“ wurde aktualisiert.
Windenergie spielt eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung.
Kleinwindenergieanlagen können die Energie des Windes auf dem eigenen Grundstück nutzbar machen. Einige Dinge gibt es hierbei jedoch zu beachten.