Neue Dachabstände bei Solaranlagen in Bayern
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
In der Veranstaltung am 15. Februar 2023 geht es um das Heizen mit Erneuerbaren Energien und darum, wie ein Kombisystem funktioniert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Clemens Garnhartner von C.A.R.M.E.N. e.V. beantwortete im Regional Fernsehen Oberbayern Fragen zu Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaik.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
Obwohl die Neufassung des EEG in weiten Teilen erst 2023 in Kraft tritt, können viele Betreibende von PV-Anlagen bereits heuer von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren.
Am Dienstag, den 5. Juli 2022 beschäftigen sich zwei Fachblöcke beim C.A.R.M.E.N.-Symposium mit den Themen “PV-Freiflächenanlagen und Artenvielfalt” und “Solarenergienutzung abseits typischer Dachanlagen”.
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für die nächsten drei Monate bekannt gegeben.
In der Herstellungsphase von Solarmodulen werden die meisten CO2-Emissionen verursacht. Eine neue Studie vergleicht nun Module mit und ohne Aluminiumrahmen sowie aus verschiedenen Herkunftsorten.
Das Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende (KNE) fasst in zwei Dokumenten Empfehlungen verschiedener Akteure zur Standortwahl und der Gestaltung von Solarparks zusammen.