Solarpflicht für Bayern ab März 2023
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Clemens Garnhartner von C.A.R.M.E.N. e.V. beantwortete im Regional Fernsehen Oberbayern Fragen zu Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaik.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
Wie sich umweltfreundlich Wärme für das eigene Zuhause erzeugen lässt und welche Fördermöglichkeiten es gibt, wird in der Veranstaltung am 16. November erläutert.
C.A.R.M.E.N. e.V. bietet fünf kostenlose WebSeminare an, in denen die Rolle der Landwirtschaft unter Fokus der Energie- und Rohstoffversorgung eingeordnet wird.
Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15. September in Kraft getreten.
In dem WebSeminar am 16. September geht es unter anderem um die technischen Voraussetzungen und die Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken.
Obwohl die Neufassung des EEG in weiten Teilen erst 2023 in Kraft tritt, können viele Betreibende von PV-Anlagen bereits heuer von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren.
Die Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bringt einige Änderungen und zum Teil deutliche Kürzungen der Fördersätze.
Eine im Juni 2022 veröffentlichte Studie nennt das Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. als positives Beispiel für die unterstützende Begleitung der Energiewende.