KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“: Antragstellung ab sofort möglich!

Hinweis: Die für das Förderprogramm im Jahr 2023 bewilligten 300 Millionen € waren bereits am ersten Tag der Antragstellung ausgeschöpft. Für das Jahr 2024 wurden keine neuen Fördermittel genehmigt, sodass das Förderprogramm nicht mehr fortgeführt wird.

Nachdem Bundesverkehrsminister Volker Wissing Mitte des Jahres eine Förderung für private Ladestationen mit Photovoltaikanlage für diesen Herbst angekündigt hat, beginnt nun am 26. September die Möglichkeit zur Antragstellung. Einen Fördertopf von insgesamt 500 Millionen Euro stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen des neuen Förderprogramms zur Verfügung.

Das Förderangebot „Solarstrom für Elektroautos“ wird durch die KfW-Bank abgewickelt und verspricht einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 €. Zur Antragstellung sind Besitzer eines selbst bewohnten Wohngebäudes berechtigt, die bereits ein eigenes Elektroauto besitzen oder mit einer Laufzeit von wenigstens zwölf Monaten geleast haben. Alternativ kann dieses auch bei Antragstellung erst verbindlich bestellt worden sein.

Gefördert wird nur die kombinierte Investition in eine Photovoltaikanlage mit Solarstromspeicher und Ladestation – eine Einzelförderung der Komponenten ist hingegen nicht vorgesehen.
Die Höhe des Zuschusses setzt sich dabei aus einem festen Pauschalbetrag für die Neuanschaffung einer Ladestation sowie leistungsabhängigen Beiträgen für Photovoltaik und Speicher zusammen:

FördergegenstandFörderbetrag
Ladestation
(mind. 11 kW Ladeleistung)
600 € pauschal
(bzw. 1.200 € bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
Photovoltaikanlage
(mind. 5 kWp installierte Leistung)
600 € pro kWp
(max. 6.000 €)
Stromspeicher
(mind. 5 kWh Nutzkapazität)
250 € pro kWp
(max. 3.000 €)

Die Möglichkeit, eine Einspeiseförderung des Solarstroms über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten, bleibt durch dieses Förderprogramm unberührt.

Alle weiteren Informationen inklusive einer Liste förderfähiger Ladestationen sowie Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite der KfW.

Stand: 16.02.2024