Förderung für klimafreundliche Neubauten ab März 2023
Das Bundesbauministerium unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Gebäude.
Das Bundesbauministerium unterstützt den Neubau sowie den Ersterwerb klimafreundlicher und energieeffizienter Gebäude.
Das Förderprogramm Erneuerbare Energien – Premium der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum 31.12.2022 eingestellt.
Förderfähige Anträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die bis zum bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, werden genehmigt.
Da die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, werden Anträge nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht mehr bewilligt.
Die KFW fördert seit kurzem mit dem Förderprodukt 441 den Aufbau der Ladeinfrastruktur an Flotten- und Mitarbeiterparkplätzen.
Aktualisierte Richtlinien zum BEG treten im Oktober 2021 in Kraft. Sie schließen eine Förderlücke zum angekündigten BEW und definieren die Förderbedingungen für kleine Netze bis 16 Anschließer.
Da das WebSeminar „E-Fahrzeuge intelligent erneuerbar laden“ des vergangenen Jahres stark nachgefragt war und die Bundesregierung das Fördervolumen für das KFW-Programm 440 auf 400 Mio. € aufgestockt hat, wird diese …
Mit über 350 Teilnehmern zählte das WebSeminar „E-Fahrzeuge intelligent erneuerbar laden“ zu den am stärksten nachgefragten C.A.R.M.E.N.-Online-Veranstaltungen des vergangenen Jahres. Daher möchte C.A.R.M.E.N. e.V. am 27. Januar 2021 nochmals zu dieser Thematik informieren.
Ab dem 1. Januar 2021 startet die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bauherren und Sanierer von (Nicht)Wohngebäuden mussten sich bisher in einer Vielzahl einzelner Darlehens- und Zuschussförderungen bei der KfW und dem BAFA zurechtfinden. Das BEG soll diesem Umstand Abhilfe schaffen.
In einem WebSeminar aus zwei Vorträgen möchte C.A.R.M.E.N. e.V. das Förderprogramm KfW 440 vorstellen und wichtige Aspekte dazu erläutern.