Entscheidung bei KfW-Altanträgen

Nach dem Förderstopp für energieeffiziente Gebäude aufgrund von aufgebrauchten Haushaltsmitteln war bislang unklar, wie mit Anträgen umgegangen wird, die bis zum Antragsstopp zwar eingegangen, aber noch nicht beschieden wurden. Nun gibt es eine Lösung von Seiten der Ministerien.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handele es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.

Weiter soll die Gebäudeförderung zukünftig neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

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