Das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) stellt seit 1. September 2026 das Bayern Wärme Portal als zentrale Online-Plattform für Betreiber von Wärmenetzen bereit. Über das Portal müssen betroffene Wärmenetzbetreiber die nach Teil 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erforderlichen Anzeigen, Unterlagen und Informationen digital an das LMG übermitteln.
Das Portal ist über das BayernPortal sowie über die Internetseite des LMG erreichbar.
Wer ist betroffen?
Zur Registrierung im Bayern Wärme Portal sind all diejenigen verpflichtet, die in Bayern ein Wärmenetz betreiben, das mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgt. Für alle anderen Netzbetreiber ist die Registrierung freiwillig (Betreiber von Gebäudenetzen).
Welche Pflichten ergeben sich für betroffene Wärmenetzbetreiber?
Teil 3 des WPG verpflichtet Wärmenetzbetreiber zur gestaffelten Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Dabei gelten folgende Fristen und Zielvorgaben:
- Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Betreiber eines Wärmenetzes, das noch nicht vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist wird, einen Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan erstellen und dem LMG über das Bayern Wärme Portal digital zur Verfügung stellen.
- Ab 2030 müssen bestehende Wärmenetze mindestens 30 % ihrer jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination daraus decken.
- Ab 2040 muss dieser Anteil mindestens 80 % betragen.
- Ab 2045 müssen Wärmenetze vollständig mit EE/Abwärme gespeist werden.
Der Anteil an Wärme aus Biomasse ist bei Netzen > 50 km für bestimmte Fälle auf max. 15 % begrenzt. - Neue Wärmenetze müssen einen Anteil von mindestens 65 % EE/Abwärme erreichen.
Bei einer Netzlänge > 50 km ist zudem der zulässige Anteil an Biomasse auf 25 % begrenzt.
Wer ist von der Pflicht zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans befreit?
Die Pflicht zur Erstellung eines Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplans entfällt unter folgenden Voraussetzungen:
- wenn für das Wärmenetz bereits ein Transformationsplan oder eine BEW-Machbarkeitsstudie erstellt wurde und bis zum 31. Dezember 2025 ein Antrag auf Förderung nach BEW-Modul 1 gestellt wurde,
- wenn für den Transformationsplan oder die Machbarkeitsstudie bis zum 31. Dezember 2026 ein bestandskräftiger Förderbescheid für BEW-Modul 2 vorliegt,
- wenn das Wärmenetz eine Länge von höchstens 1 km hat.
Bei Wärmenetzen mit einer Länge von bis zu 10 Kilometern, die zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits mindesten 65 % EE/Abwärme nutzen, kann auf die detaillierten Darstellungen der Abschnitte II bis IV der Anlage 3 im WPG verzichtet werden.
Die Inanspruchnahme einer der genannten Ausnahmen ist im Bayern Wärme Portal entsprechend anzuzeigen.
Hinweis: Wer von der Pflicht zur Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplans befreit ist, muss dennoch die Dekarbonisierungsvorgaben erfüllen!
Was ist, wenn die geforderten Anteile an erneuerbaren Energien bis 2030 nicht erreicht werden können?
Können die Anforderungen bis 2030 nicht erreicht werden, sieht das WPG in § 29 für bestimmte Fälle Ausnahmen oder abweichende Fristen vor (Näheres hierzu siehe Schreiben LMG).
Die entsprechenden Fristverlängerungen oder Ausnahmen müssen ebenfalls bis Ende 2026 über das Bayern Wärme Portal beim LMG angezeigt werden.
Hinweise zur Nutzung der Plattform
Für die Nutzung des Bayern Wärme Portals ist eine Anmeldung über ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Dabei muss ersichtlich sein, welches Unternehmen die jeweilige Leistung beantragt oder Unterlagen einreicht. Um eine zügige Dateneingabe im Bayern Wärme Portal zu gewährleisten, kann diese Vorlage vorbereitend als Hilfestellung dienen
Nach Abschluss der jeweiligen Leistungsprozesse erhalten die Nutzerinnen und Nutzer
- Eine digitale Eingangsbestätigung
- Die erforderlichen Unterlagen zum Download
Zusätzlich werden die Unterlagen auch im Posteingang des ELSTER-Unternehmenskontos bereitgestellt.
Das LMG prüft die eingereichten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen. Nach Abschluss der Prüfung wird eine Benachrichtigung digital über den Posteingang des ELSTER-Unternehmenskontos bekanntgegeben.
Unterstützung und Kontakt
Bei Fragen zu den gesetzlichen Anforderungen oder zur Nutzung des Bayern Wärme Portals steht das Referat der kommunalen Wärmeplanung des LMG zur Verfügung:
E-Mail: waermeplanung@lmg.bayern.de Eine Zusammenfassung der oben genannten Informationen finden Sie in diesem Schreiben des Landesamtes für Maß und Gewicht.
