Holzenergie & Wärmenetze

Die Wärmegewinnung aus Holz ist die erneuerbare Energie-Form mit der längsten Tradition. Wo vor Jahrtausenden eine offene Feuerstelle genutzt wurde, hat heute modernste Technik Einzug gehalten. Durch moderne Verbrennungstechnik und Abgasreinigungssysteme kann Wärme aus Holz in allen Leistungsbereichen effizient und sauber bereitgestellt werden. In genügend dicht bebauten Ortsteilen bietet es sich dabei an, die Wärme zentral in einem Biomasse-Heizwerk zu erzeugen und über ein Wärmenetz zu verteilen.

Unsere Themen

Brennstoffe
Holz ist der wichtigste biogene Festbrennstoff für die Wärmeerzeugung. Andere Biomassen wie Stroh, Spelzen oder Heu spielen bislang nur eine Nischenrolle. Rund 65 Prozent der erneuerbaren Wärme in Deutschland wurden 2025 mit Energieholz bereitgestellt. Dabei stehen je nach Anwendung unterschiedliche Brennstoffe zur Verfügung:

  • Scheitholz – regional gut verfügbar und ideal für Holzöfen und Stückholzkessel
  • Hackschnitzel – verschiedene Brennstoffqualitäten, vor allem für größere Biomassekessel
  • Holzpellets – genormt, trocken und präzise dosierbar, für Pelletkessel und Pelletöfen
  • Holzbriketts – kompakt und energiereich, für Holzöfen und Kamine

Basiswissen Holzbrennstoffe

Energieholzmarkt in Bayern
Der Energieholzmarktbericht gibt einen Überblick über das Holzaufkommen und die Holzverwendung in Bayern und wird alle zwei Jahre von der LWF und C.A.R.M.E.N. e.V. veröffentlicht. Der aktuelle Bericht steht hier zum Download zur Verfügung.

News zum Thema
https://www.carmen-ev.de/category/erneuerbare-energien/holzenergie-waermenetze/brennstoffe/

Sie haben Fragen zu Holz-, Halmgut- oder Sonderbrennstoffen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Energieholzpreise
Preistransparenz ist wichtig!
Holzbrennstoffe wie Scheitholz, Hackschnitzel und Pellets sind überwiegend regionale Produkte. Sie werden von zahlreichen Anbietern bereitgestellt und vermarktet – vom Waldbauern vor Ort bis hin zum professionellen Brennstoffhändler, der regionale Energieholzströme bündelt. Entsprechend vielfältig sind Markt und Angebot.

Gerade deshalb ist eine transparente und verlässliche Preisübersicht bei Holzbrennstoffen besonders wichtig. Sie schafft Orientierung für Verbraucher, Unternehmen und die Fachwelt und ermöglicht eine bessere Einschätzung der regionalen Preisentwicklung.

C.A.R.M.E.N. e.V. leistet hierzu seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag: Regelmäßig werden Marktpreise für Holzpellets, Waldhackschnitzel und Holzbriketts erhoben. Das Ergebnis: Hackschnitzel sind ein sehr günstiger und preisstabiler heimischer Brennstoff. Holzpellets unterliegen seit 2022 größeren Schwankungen, haben jedoch gegenüber Öl und Gas einen deutlichen Preisvorteil.

Mehr zur Preisentwicklung von Holzbrennstoffen und fossilen Energieträgern erfahren Sie hier:
https://www.carmen-ev.de/service/marktueberblick/marktpreise-energieholz/

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Holzheizungen
Bei geopolitischen Unsicherheiten gewinnt ein Heizsystem mit einem Brennstoff, der direkt vor der eigenen Haustür nachwächst, besonders an Bedeutung. In jedem dritten bayerischen Haushalt sorgt eine Holzfeuerung für Wärme. Besonders verbreitet sind Einzelraumfeuerungen wie Kamin- und Kachelöfen – davon gibt es in Bayern rund 2,7 Millionen. Holzzentralheizungen, also Scheitholz-, Pellet- und Hackschnitzelkessel, sind derzeit in rund 6 Prozent der bayerischen Haushalte im Einsatz. Besonders dynamisch hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Zahl der Pelletheizungen entwickelt: Mittlerweile sind rund 150.000 Pelletkessel installiert. Gerade beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden sind sie eine interessante Alternative.

Moderne Holzfeuerungen sind technisch ausgereift, emissionsarm und hocheffizient. Bei handbeschickten Holzöfen hat jedoch auch der Einheizer einen entscheidenden Einfluss auf einen sauberen und effizienten Abbrand. Richtiges Einheizen ist deshalb besonders wichtig!

C.A.R.M.E.N.-Heizkostenvergleich gibt Orientierung
Wie Holzheizungen oder Nahwärme mit Holz im Vergleich zu herkömmlichen Heizsystemen oder auch einer Wärmepumpe abschneiden, zeigt Ihnen unser regelmäßig aktualisierter Heizkostenvergleich für Einfamilienhäuser.

Keine CO₂-Abgabe bei Holzfeuerungen
Holzbrennstoffe gelten als klimaneutral und sind daher von der CO₂-Abgabe befreit. Wie sich die CO₂-Abgabe auf fossile Energieträger auf die Heizkosten von Öl- und Gaskesseln auswirkt, zeigt unser CO2-Rechner für fossile Heizungen.

News zum Thema
https://www.carmen-ev.de/category/erneuerbare-energien/holzenergie-waermenetze/holzheizungen/

Sie haben Fragen zu Einzelraumfeuerungen oder Holzzentralheizungen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Biomasseheizwerke
Holzfeuerungen, die der Wärmeversorgung größerer Liegenschaften dienen, Wärme in Nah- oder Fernwärmenetze einspeisen oder Prozesswärme bereitstellen, werden als Biomasseheizwerke bezeichnet. Die thermische Leistung dieser Anlagen liegt typischerweise zwischen 300 kW und 3 MW. Für die Bereitstellung von Prozesswärme kommen darüber hinaus auch Anlagen mit einer thermischen Leistung im zweistelligen Megawattbereich zum Einsatz.

C.A.R.M.E.N.-e.V. informiert:

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Sie haben Fragen zu Planung und Betrieb von Biomasseheizwerken? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Aktuelles

Unsere Veranstaltungen zum Thema Holzenergie & Wärmenetze

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Förderung für Holzenergie & Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Im Programmteil „Einzelmaßnahmen“ des BEG werden neben Wärmepumpen und Solarthermieanlagen auch Holzfeuerungen, Gebäudenetze oder der Anschluss an ein Wärmenetz bezuschusst. Die Förderquote für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden liegt aktuell bei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Maßnahmen an Neubauten sind nicht förderfähig. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Privathaushalte als auch an Unternehmen und Kommunen.
C.A.R.M.E.N.-Anleitung: Schritt für Schritt zur Antragsstellung
C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen zum Heizungstausch in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen für Gebäudenetze
C.A.R.M.E.N.-Hinweis: Ersatzinvestitionen “Grün zu Grün” noch 2026 beantragen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA.
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Gefördert werden Machbarkeitsstudien und investive Maßnahmen an neu zu errichtenden Wärmenetzen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien sowie zur Dekarbonisierung und Transformation bestehender Wärmenetze. Ein Netz gilt nur dann als Wärmenetz, wenn mindestens 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgt werden.
C.A.R.M.E.N zu Förderkonditionen für Wärmenetze im BEW
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA.

Hinweis: Netze bzw. Wärmeerzeuger, die weniger als 16 Gebäude oder weniger als 100 Wohneinheiten mit Wärme oder Kälte versorgen, werden als Gebäudenetz über das BEG EM gefördert.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die EEW umfasst verschiedene Fördermodule für Unternehmen – von einzelnen Effizienztechnologien über die Umstellung der Prozesswärmeversorgung auf erneuerbare Energien bis hin zu Transformationsplänen. In Modul 2 werden unter anderem Biomasse-Feuerungsanlagen gefördert, deren bereitgestellte Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
C.A.R.M.E.N zu Förderkonditionen im EEW – insbesondere Prozesswärmeerzeugung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAFA und der der KfW.
Bundesprogramm Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Landwirtschaftliche und gartenbauliche KMUs können sich u. a. Anlagen zur Erneuerbaren Wärmeerzeugung und Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung mit einem Investitionszuschuss fördern lassen. Voraussetzung ist die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts durch eine sachverständige Person, anhand dessen die individuelle Förderhöhe berechnet wird.

Wichtiger Hinweis: Die Fördermittel für 2026 sind aktuell ausgeschöpft. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) nimmt derzeit keine Förderanträge entgegen. Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel für diese Maßnahme im Bundeshaushalt 2027 soll das Antragsverfahren Ende 2026 wieder geöffnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der FNR

BioWärme Bayern
Gefördert werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze.

Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinie läuft Ende 2026 aus. Das Technologie- und Förderzentrum in Straubing (TFZ) nimmt seit 01.08.2026 keine Förderanträge mehr entgegen. Das Förderprogramm soll im Jahr 2027 fortgesetzt werden, eine Nachfolge-Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Vorbereitung.

C.A.R.M.E.N. zu den Förderkonditionen von BioWärme Bayern

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des TFZ

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) - Wärmenetze und Pufferspeicher
Nach dem KWKG 2025 werden unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Wärme- und Kältenetze als auch Wärme- und Kältespeicher über einmalige Investitionszuschläge gefördert.

Für die Förderung von Wärmenetzen gilt unter anderem die Voraussetzung, dass ein Mindestmaß an Wärme aus KWK-Anlagen in das Netz eingespeist wird. Zudem muss es sich um ein „öffentliches“ Netz handeln, an das mindestens ein Abnehmer angeschlossen ist, der nicht Eigentümer der einspeisenden KWK-Anlage ist.

Wichtiger Hinweis: Fristen 2026!
Aufgrund der bisher ungeklärten beihilferechtlichen Einordnung des KWKG gelten derzeit besondere Übergangsregelungen. Grundsätzlich ist eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 vorgesehen; bei bestimmten nach 2026 erfolgenden Inbetriebnahmen kann der Anspruch erhalten bleiben, wenn bis 31.12.2026 die erforderlichen Genehmigungen vorlagen bzw. wesentliche Bauleistungen verbindlich beauftragt wurden und anschließend die gesetzlichen Fristen eingehalten werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will zeitnah ein Gesetzentwurf zur KWKG-Novelle vorlegen. Sie soll spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten. Ein erstes Eckpunktepapier wurde am 18.09.2026 veröffentlicht.
Weitere Informationen zum KWKG finden Sie auf der Webseite des BAFA.

Publikationen

Unser Beratungsangebot

Wir beraten und informieren Sie gerne rund um das Thema Holzenergie & Wärmenetze – online, telefonisch oder persönlich!

Hier finden Sie unsere C.A.R.M.E.N.-Expertinnen und Experten in diesem Bereich:

Wolfram Schöberl
Sabine Hiendlmeier
Bernhard Pex
Matthias Wanderwitz
Daniela Probst