Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15.07.2022 in Kraft getreten und kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das Förderprogramm beinhaltet vier Module, welche Anreize schaffen sollen, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren.

Ziel der Richtlinie ist die Senkung der Treibhausgasemissionen im Energiewirtschaftssektor bis 2030 um ca. 4 Millionen Tonnen CO2.

Gefördert werden Maßnahmen zur Transformation von bestehenden Netzen und die Errichtung von neuen Wärmenetzen, die aus mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten bestehen.            

Die Antragsstellung ist möglich für:

  • Unternehmen
  • Kommunen
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften
  • Contractoren

Das Programm gliedert sich in folgende vier Module:

Modul 1: Transformationspläne, Machbarkeitsstudien

Transformationspläne legen den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Ablauf dar, um ein bestehendes Wärmenetz in ein vollständig aus erneuerbaren Energien gespeistes Netz zu überführen.

Machbarkeitsstudien dienen zur Bewertung der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Neuerrichtungen von Wärmenetzen, welche zu min. 75 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Die Förderquote beträgt hierbei 50% und ist auf max. 2 Mio. € begrenzt.

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Die Förderung umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen, die für die Errichtung oder den Umbau eines Wärmenetzes erforderlich sind. Hierunter fallen z.B. die Installation von Wärmeerzeugern, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabestationen sowie bauliche Aufwendungen.

Die Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplanes. (Welcher den Mindestanforderungen und dem Aufbau wie in den gültigen Merkblättern entspricht)

Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung sämtliche Kosten und Erlöse darlegen. Dies erfolgt durch ein von der Bafa bereitgestelltes Excel-Dokument.

Wird die Realisierung in mehreren Schritten umgesetzt, muss dies in einzelnen Maßnahmenpaketen erfolgen, die maximal vier Jahre dauern dürfen.

Die Förderquote beträgt bis zu 40 % und ist auf maximal 100 Mio. € pro Antrag begrenzt.

Modul 3: Einzelmaßnahmen

Die Förderung bezieht sich auf die Umsetzung von gewissen Einzelmaßnahmen in einem Bestandswärmenetz, welches aus mehr als 16 Gebäuden oder 100 Wohneinheiten besteht.

Förderfähige Einzelmaßnahmen:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen

Auch hier muss der Antragsteller anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung sämtliche Kosten und Erlöse vorlegen. Hierbei wird unterschieden, ob bereits ein Transformationsplan vorliegt oder nicht. Die Förderungen einer Einzelmaßnahme mit vorliegendem Transformationsplan ist erst möglich, sofern zuerst mindestens das erste Maßnahmenpaket aus Modul 2 umgesetzt wurde.

Liegt kein Transformationsplan vor, ist eine Einzelmaßnahme nur förderfähig, wenn in Grundzügen ein Zielbild des dekarbonisierten Wärmenetzes mit prognostizierter CO2-Einsparung vorgelegt werden kann. Eine Betriebskostenförderung ist in letzteren Fall nicht möglich.

Für die Umsetzung einer Einzelmaßnahme ist ein Bewilligungszeitraum von 24 Monate vorgesehen, welcher einmalig um 12 Monate verlängert werden kann.

Die Förderquote beträgt bis zu 40 % und ist auf maximal 100 Mio. € pro Antrag begrenzt.

Modul 4: Betriebskostenförderung (noch nicht beantragbar)

Die Betriebskostenförderung bezieht sich auf Wärmemengen, welche aus Solarthermieanlagen oder strombetriebenen Wärmepumpen stammen und in ein Wärmenetz eingespeist werden. Die Fördervoraussetzung für Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen ist, dass diese durch die BEW in Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden.

Für Wärme aus Solarthermie wird ein Zuschuss von 1 ct/kWhth gewährt, für Wärmepumpe ist ein Zuschuss in Höhe von max. 9,2 ct/kWh möglich in Abhängigkeit von SCOP und Realstromverbrauch. Der Betriebskostenzuschuss wird für 10 Jahre ab Inbetriebnahme gewährt.

Nähere Informationen zur BEW wie z.B. die zu allen Modulen verfügbaren Merkblätter finden Sie auf den Seiten der BAFA.