Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist am 15.07.2022 in Kraft getreten und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Das Förderprogramm will Anreize schaffen, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu transformieren und zu dekarbonisieren.

Ziel der Richtlinie ist die Senkung der Treibhausgasemissionen im Energiewirtschaftssektor bis 2030 um ca. 4 Millionen Tonnen CO2.

Was wird gefördert und wer ist antragsberechtigt?

Gefördert werden Maßnahmen zur Transformation bestehender Wärmenetze sowie die Errichtung neuer Wärmenetze, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten versorgen.          

Die Antragsstellung ist möglich für Unternehmen, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften sowie Contractoren.


Das Förderprogramm ist in vier Module gegliedert:

Modul 1: Förderung von Machbarkeitsstudien

Machbarkeitsstudien schaffen die technische und wirtschaftliche Grundlage für die Neuerrichtung von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden sollen. Sie umfassen auch die erforderliche technische Vorplanung.

Transformationspläne, die den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Ablauf darlegen, um ein bestehendes Wärmenetz bis 2045 in ein vollständig aus erneuerbaren Energien gespeistes Netz zu überführen, sind seit April 2026 im BEW nicht mehr förderfähig. Hintergrund ist, dass nach dem Wärmeplanungsgesetz für bestehende Wärmenetze bis zum 31. Dezember 2026 ein Transformationsplan vorgelegt werden muss. Weiterhin gefördert werden jedoch Transformationspläne für industrielle Prozesswärmenetze.

Die Förderquote beträgt in Modul 1 beträgt 50% und ist auf max. 2 Mio. € begrenzt.

Modul 2: Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Modul 2 umfasst grundsätzlich die investiven Maßnahmen, die für die Errichtung, den Umbau oder die Transformation eines Wärmenetzes erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wärmeerzeugungsanlagen (z.B. Holzfeuerungen, Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie, Einbindung Abwärme)
  • Wärmeverteilnetze,
  • Wärmeübergabestationen,
  • erforderliche bauliche Maßnahmen sowie
  • die zugehörigen Planungsleistungen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Machbarkeitsstudie bzw. eines Transformationsplans, der die Anforderungen und den Aufbau gemäß BEW erfüllt. Weitere Informationen hierzu enthält das BAFA-Merkblatt.

Darüber hinaus muss der Antragsteller im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung sämtliche relevanten Kosten und Erlöse des Vorhabens darlegen. Hierfür stellt die BAFA ein entsprechendes Excel-Tool zur Verfügung.

Soll die Umsetzung eines Vorhabens in mehreren Schritten erfolgen, muss die Realisierung in Maßnahmenpakete aufgeteilt werden. Ein Maßnahmenpaket darf maximal vier Jahre dauern.

Die Förderquote beträgt bis zu 40 % und ist auf maximal 100 Mio. € pro Antrag begrenzt.

Modul 3: Einzelmaßnahmen

Die Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen in bestehenden Wärmenetzen wurden seit September 2025 deutlich eingeschränkt.

Eine Förderung über Modul 3 ist nur noch möglich, wenn bereits mindestens ein Maßnahmenpaket aus Modul 2 umgesetzt wurde und sich anschließend – abweichend vom Transformationsplan – kurzfristig unvorhergesehene neue Anschlussmöglichkeiten oder Erzeugungsquellen ergeben. Damit ist Modul 3 inzwischen nur noch für solche Einzelmaßnahmen relevant, die sich außerhalb der ursprünglichen Planung ergeben.

Reguläre Netzerweiterungen oder Nachverdichtungen können daher nur noch als Bestandteil eines Gesamtkonzepts über Modul 2 beantragt werden. Grundlage hierfür sind eine Machbarkeitsstudie bzw. ein Transformationsplan.

Die Förderquote beträgt bis zu 40 % und ist auf maximal 100 Mio. € pro Antrag begrenzt.

Modul 4: Betriebskostenförderung

Modul 4 unterstützt die Betriebskosten bestimmter erneuerbarer Wärmeerzeuger. Die Förderung bezieht sich insbesondere auf Wärmemengen, die aus Solarthermieanlagen oder strombetriebenen Wärmepumpen stammen und in ein Wärmenetz eingespeist werden.

Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Wärmeerzeugungsanlagen zuvor im Rahmen von Modul 2 oder Modul 3 gefördert wurden.

Für Wärme aus Solarthermie wird ein Zuschuss von 1 ct/kWhth gewährt. Für Wärme aus Wärmepumpen ist – abhängig vom SCOP und dem tatsächlichen Stromverbrauch – ein Zuschuss von bis zu 9,2 ct/kWh Umgebungswärme möglich.

Der Betriebskostenzuschuss wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme gewährt.

Weitere Informationen

Alle wesentlichen Hinweise und Anforderungen zur BEW sind im zentralen BAFA-Merkblatt zusammengefasst.

Bewilligungsstelle und Ansprechpartner für die Antragstellung der Module 2, 3 und 4 ist das BAFA.

Anträge für Modul 1 müssen seit April 2026 über das Onlineportal der Förderzentrale Deutschland (FZD) eingereicht werden. Die vollständige Umstellung der Antragstellung auf das FZD-Portal befindet sich in Vorbereitung.

BEW oder BEG? – Welche Förderung gilt für kleine Wärmenetze?

Wärmenetze, die nicht mehr als 16 Gebäude und nicht mehr als 100 Wohneinheiten versorgen, können als Gebäudenetz im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG – EM)” gefördert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag „Nachbarschaftliche Wärmenetze im BEG weiterhin förderfähig“.