Förderung für klimafreundliche Neubauten ab März 2023

Ab dem 1. März 2023 sind Anträge für das neue KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ möglich. Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Das Förderprogramm, für das der Bund jährlich 750 Millionen Euro zur Verfügung stellen will, ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und soll einen Beitrag für den Klimaschutz und die Einhaltung der nationalen Klimaziele leisten.

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb notwendigen technischen Anlagen für das Gebäude. Förderfähig sind auch die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Hierunter fällt auch die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten. Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, einen Antrag darauf können sowohl Investor*innen als auch Ersterwerbende stellen.

Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen. Diese Stufe wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus” oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium” bestätigt.

Die vollständige Richtlinie finden Sie hier.