Förderung für Heizungstausch in Nichtwohngebäuden

Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) erhalten auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden einen Zuschuss für die Umstellung auf ein Heizsystem mit überwiegend erneuerbaren Energiequellen. Eine Antragstellung ist über das KfW-Kundenportal im Rahmen möglich (Zuschuss Nr. 522). Unternehmen, Organisationen und weitere Investoren erhalten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einen Zuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Bezuschusst Umstieg auf

  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähige Heizungen
  • innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Zu den geförderten Maßnahmen gehören neben dem Kauf und der Installation einer Heizungsanlage sowie dem Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz auch die Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt, die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten, die akustische Fachplanung sowie die Kosten für Umfeldmaßnahmen. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der beheizten Nettogrundfläche des Nichtwohngebäudes. Betrifft die Maßnahme nicht die gesamte beheizte Nettogrundfläche wird dieser anteilig berechnet.

NettogrundflächeFörderfähige Gesamtkosten
bis 150 m228.000 Euro pauschal
150 m2 bis 400 m2zusätzlich 197 Euro pro m2
400 m2 bis 1.000 m2zusätzlich 118 Euro pro m2
größer als 1.000 m2zusätzlich 79 Euro pro m2

Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung ist es möglich, einen Ergänzungskredit bis 5 Mio. Euro je Vorhaben zu erhalten. Hiermit können Einzelmaß­nahmen gefördert werden, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungs­weise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht älter als 12 Monate ist. Die genaue Kredit­höhe wird auf Basis der zugrunde liegenden Zuschuss­zusage der KfW bzw. dem Bewilligungs­bescheid des BAFA ermittelt. Liegt beides vor, dann werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen berück­sichtigt.

Wie die Antragstellung schrittweise funktioniert wird in unserem C.A.R.M.E.N. – Beitrag erklärt:

Heizungstausch – Schritt für Schritt zur Förderung

Einen Überblick zu den Zuschüssen zur Heizungsmodernisierung im BEG gibt der C.A.R.M.E.N. – Beitrag:

Angepasste Förderkonditionen für den Heizungstausch im BEG 2026