Ausschreibungsergebnisse

Seit dem ersten Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 besteht der Grundsatz, dass Anlagenbetreibende eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren erhalten. In den Jahren 2015 und 2016 wurde über die Freiflächenausschreibungsverordnung ein Ausschreibungsverfahren für größere Photovoltaikanlagen implementiert, ab 2017 über das EEG auch für die Technologien Wind und Biomasse. Seitdem müssen potentielle Anlagenbetreibende ab einer technologieabhängigen Anlagenmindestleistung zu festgelegten Terminen ein Gebot bei der Bundesnetzagentur abgeben, wenn sie Zahlungen im Sinne des EEG erhalten wollen. Diese erteilt dann den günstigsten Geboten bis zu einem festgelegten Ausschreibungsvolumen den Zuschlag.

Nachfolgend sind die Ergebnisse der einzelnen Ausschreibungsrunden für die verschiedenen Energieträger dargestellt.