18. Oberfränkisches Biogas Fortbildungsseminar im Kloster Banz
Anmeldung zum C.A.R.M.E.N.-Fachgespräch ab sofort möglich.
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Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung von fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen.
Mit Blick auf das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung wurden die Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen überarbeitet.
In der Veranstaltung am 30. Januar geht es darum, was die Gesetze für den Einzelnen bedeuten und welche Erfüllungsoptionen zur Verfügung stehen.
Um das Stromnetz vor kurzzeitigen Überlastungen zu schützen, hat die Bundesnetzagentur Regelungen festgelegt.
Der Kongress dient als Plattform für den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Kraftwerksbetreibern, Lieferanten, Entsorgern, Industrievertretern, Behörden, Forschern und anderen Interessengruppen.
Gebäudenetze auf Basis von Energieholz sind wieder förderfähig. Kumulierbarkeit mit BioWärme Bayern besteht!
Der Wettbewerb läuft noch bis 31. Januar 2024 und zielt darauf ab, die Entwicklung umweltfreundlicher Wärmetechnologien voranzutreiben.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen EEG-Biomasse-Ausschreibung veröffentlicht – aufgrund der großen Beteiligung erhielten 70 % der Gebote keinen Zuschlag.
Die Vorschlagsrunde für den vierten Bayerischen Klimaschutzpreis hat begonnen. Projekte können bis einschließlich 28. Februar 2024 eingereicht werden.