PV-Förderung durch Festvergütung und Ausschreibung

Hinweis: Dieser Artikel schildert die Rechtslage im EEG 2021. Eine aktualisierte Version für das EEG 2023 finden Sie hier.

Festvergütung

  • Anlagen bis 100 kWp können für die eingespeisten Strommengen die EEG-Vergütung erhalten. Je nach Anlagengröße ergeben sich unterschiedliche Förderhöhen in Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütungssätze sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/start.html zum Download verfügbar.
  • Die Vergütung von Anlagen über 100 bis 750 kWp bestimmt sich durch den anzulegenden Wert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht hier die verpflichtende Direktvermarktung des eingespeisten PV-Stroms vor. Die Strommengen werden hierbei mithilfe eines Dienstleisters (Direktvermarktungsunternehmen) an der Strombörse verkauft und die Erlöse an die Anlagenbetreibenden überwiesen, abzüglich eines Vermarktungsentgelts. Durch das Marktprämienmodell erhalten die Betreibenden zusätzlich Zahlungen vom Verteilnetzbetreiber. Diese sogenannte Marktprämie entspricht der Differenz zwischen anzulegendem Wert und dem Monatsmarktwert Solar. Liegt der Monatsmarktwert Solar über dem anzulegenden Wert, so reduziert sich die Marktprämie auf Null. Die Anlagenbetreibenden profitieren über den Direktvermarkter aber von hohen Marktwerten.

Festvergütung oder Ausschreibung

  • PV-Dachanlagen* zwischen 300 und 750 kWp erhalten eine Wahlmöglichkeit. Wenn für diese Anlagen eine Vergütung nach dem Marktprämienmodell in Anspruch genommen wird, werden allerdings nur noch 50 % der erzeugten Strommengen durch den Verteilnetzbetreiber vergütet. Alle Mengen, die über die 50 % hinaus gehen, wenn man etwa keinen so hohen Eigenverbrauch realisieren kann, erhalten lediglich die Erlöse des Direktvermarkters. Die Alternative für diese Anlagen ist es, an einer Ausschreibung teilzunehmen, dann ist allerdings kein Eigenverbrauch möglich.

Ausschreibung

  • Sollten Betreibende von PV-Anlagen über 750 kWp (Dach oder Freifläche) eine Vergütung für die eingespeisten Strommengen im Sinne des EEGs erhalten wollen, müssen sie erfolgreich an einer Ausschreibung teilnehmen. Seit dem EEG 2021 existieren separate Dach- und Freiflächenausschreibungen, sowie Innovationsausschreibungen von Anlagenkombinationen. Der anzulegende Wert entspricht dem jeweiligen erfolgreichen Gebotswert. Informationen über die Vorgehensweise und die Voraussetzungen gibt es unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/start.

Die Einspeisevergütungen werden über 20 Jahre und dem restlichen Inbetriebnahmejahr gezahlt, die Vergütung über Ausschreibungen über 20 Jahre.