Besondere Solaranlagen: Bundesnetzagentur definiert Anforderungen für „Grünland-PV“ und „Moor-PV“
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
Am 30. März geht es unter anderem darum, wie sich die Akzeptanz von PV-Freiflächenanlagen erhöhen lässt und worauf man bei der Planung achten sollte.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
In der Veranstaltung am 15. Februar 2023 geht es um das Heizen mit Erneuerbaren Energien und darum, wie ein Kombisystem funktioniert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Clemens Garnhartner von C.A.R.M.E.N. e.V. beantwortete im Regional Fernsehen Oberbayern Fragen zu Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaik.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
Obwohl die Neufassung des EEG in weiten Teilen erst 2023 in Kraft tritt, können viele Betreibende von PV-Anlagen bereits heuer von den erhöhten Vergütungssätzen profitieren.
Am Dienstag, den 5. Juli 2022 beschäftigen sich zwei Fachblöcke beim C.A.R.M.E.N.-Symposium mit den Themen “PV-Freiflächenanlagen und Artenvielfalt” und “Solarenergienutzung abseits typischer Dachanlagen”.