Beteiligung an Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen
Seit dem 1. Januar 2026 sind Betreibende von Wind- und PV-Anlagen in Bayern zur kommunalen Beteiligung verpflichtet.
Seit dem 1. Januar 2026 sind Betreibende von Wind- und PV-Anlagen in Bayern zur kommunalen Beteiligung verpflichtet.
An drei Terminen geht es um Möglichkeiten der nachhaltigen Gebäudedämmung und Heiztechniken/-systeme.
Beim Wärmepumpenspaziergang in Bad Windsheim konnten sich Hauseigentümer praxisnah über Wärmepumpen informieren. C.A.R.M.E.N. e.V. begleitete fachlich.
Die Broschüre von C.A.R.M.E.N. e.V. bietet nicht nur eine Vielzahl von Argumenten, sondern auch praxisnahe Lösungen für häufige Bedenken.
Vielen Dank für ein erfolgreiches Jahr 2025!
Eine ausführlichen Analyse des deutschen Schafwollmarktes steht auf dem Programm.
Es war die Frage zu klären, ob die Berechnung des KWK-Bonus auf Basis der Stromkennzahl oder der gesamten Netto-Stromerzeugung der ORC-Anlage erfolgt?
Die Marktübersicht bietet nicht nur eine umfassende Übersicht über verschiedene Systeme, sondern auch wertvolle Informationen zur Auswahl des richtigen Speichers für individuelle Bedürfnisse.
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen EEG-Biomasse-Ausschreibung veröffentlicht – mit einer Trendwende bei Volumen und Zuschlagswerten.
Bayerns Naturfaserwirtschaft gemeinsam gestalten im Dialogforum Nutzhanf & Naturfasern.