Solarpflicht für Bayern ab März 2023
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.
C.A.R.M.E.N.-Experten informierten beim LENK KOMMUNity-Netzwerktreffen für bayerische Kommunaltpolitiker*innen am 05.10.2022 in Schloss Nymphenburg über Photovoltaik und Nahwärmenetze.
Eine im Juni 2022 veröffentlichte Studie nennt das Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. als positives Beispiel für die unterstützende Begleitung der Energiewende.
Balkon-Photovoltaikanlagen – auch „steckerfertige Erzeugungsanlagen“ oder „Kleinstsolaranlagen“ genannt – können in Deutschland bis zu einer Größe von 600 W selbst und ohne komplizierte Anmeldung installiert werden.
Je nach Größe und Art einer PV-Anlage kommen unterschiedliche Förderungen über das EEG 2021 für die in das Stromnetz eingespeisten Strommengen in Frage.
Mit über 1500 Stunden Sonnenschein pro Jahr verfügt Deutschland über ein hohes Potential für die Stromerzeugung mit Photovoltaik.
Verschmutzungen und unerkannte Defekte der PV-Anlage können zu erheblichen Ertragseinbußen führen.
Photovoltaikanlagen können sowohl auf Freiflächen als auch auf Gebäuden realisiert werden. Die Ausrichtung der Module, der Aufstellwinkel und die äußeren Gegebenheiten beeinflussen dabei den Stromertrag.