Bestandsanlagen aufgepasst – Registrierung im Marktstammdatenregister eilt!

Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31.01.2021 registriert werden.

GroĂźes Interesse an C.A.R.M.E.N.-WebKonferenz zu Quartierskonzepten und Sektorenkopplung

Rund 125 Teilnehmende informierten sich über technische Anforderungen und regulatorische Rahmenbedingungen für die effiziente Kopplung von Strom, Wärme und Verkehr in Quartieren.