Bundesprogramm Energieeffizienz: Ab sofort keine Förderung für Stromspeicher und elektrische Landmaschinen
Seit 04. März 2026 werden einige Vorhaben im Bereich Erneuerbare Energien nicht mehr durch das Bundesprogramm Energieeffizienz bezuschusst.
Seit 04. März 2026 werden einige Vorhaben im Bereich Erneuerbare Energien nicht mehr durch das Bundesprogramm Energieeffizienz bezuschusst.
Seit 5. November können wieder Förderungen für Erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft beantragt werden.
Maßnahmen zum „Humusaufbau und -erhalt in der Landwirtschaft“ können bei der FNR als Projektskizze eingereicht werden
Mit der neuen Förderinitiative stärkt das BMFTR die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext.
Im Jahr 2024 zeigt sich für neu errichteten Wohngebäuden ein klares Bild: Wärmepumpen dominieren mit 69,4 %, gefolgt von Gas-Heizungen mit 15,2 % und Fernwärme.
Bis 15. Mai können Skizzen für Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung eingereicht werden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2 im Modul 1.
Neu gefördert werden z.B. Maßnahmen zur CO2-Abscheidung, Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff und die Elektrifizierung von Prozessen.
Die neue Bundesförderung Industrie und Klimaschutz bezuschusst Projekte zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse und Anlagen.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Die “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG-EM) wurde novelliert. Wie der Antragsprozess jetzt abläuft und was es zu beachten gilt, klären wir im Folgenden.