Zuschüsse des BMLEH zur Nutzung von Wirtschaftsdüngern und Emissionsminderung in Biogasanlagen

Durch die Vergärung und das Management von Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist oder Gärprodukten in Biogasanlagen (BGA) lassen sich Methan-Emissionen aus der offenen Lagerung und Ausbringung der Dünger vermeiden. Der momentan genutzte Anteil an Wirtschaftsdüngern sowie die Emissionsminderung über z. B. Abdeckung von offenen Lägern, ist aber immer noch zu gering.

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt daher Zuschüsse bei der Vergärung zusätzlicher Wirtschaftsdüngermengen für bauliche Maßnahmen und technische Anlagen, sowie für Maßnahmen zur Emissionsreduktion beim Management von Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten – auch für reine NawaRo-Biogasanlagen.

Antragstellung: ab sofort. Anträge für bauliche Maßnahmen bis 31.12.2028 sowie bis 30.06.2029 für alle anderen Maßnahmen.

Zuschusshöhe: bis zu 40 Prozent

Was wird gefördert?

Investitionen zur Steigerung der Wirtschaftsdüngervergärung, z. B. in die Aufbereitung, Sammlung, Annahme und Lagerung von Wirtschaftsdüngern bei Bestands- und teilweise auch bei neuen Biogasanlagen. Voraussetzung ist das Erreichen bestimmter Mindestmengen bzw. Mengensteigerungen.

Beim Gärproduktmanagement werden Maßnahmen, die der Senkung von Emissionen dienen, bezuschusst, z. B. die Abdeckung von Gärproduktlägern. Auch reine NawaRo-Biogasanlagen können bezuschusst werden.

Was ist neu?

  • Fördermöglichkeiten auch für Miteigentümer von Gemeinschaftsbiogas- und Rohgasaufbereitungsanlagen möglich.
  • Biogasanlagen, in denen aktuell kein Wirtschaftsdünger eingesetzt wird bis zu Anlagen, wo schon 80 Prozent Wirtschaftsdünger vergoren werden, können eine Förderung erhalten.

Weitere Maßnahmen v.a. für Anlagen, die nicht im EEG sind:

Im neuen Förderbereich „Weitere Maßnahmen“ sind gezielt BGA angesprochen, die nicht im EEG sind – z. B. kleine Anlagen, die Strom für den Eigenverbrauch erzeugen, BGA, die Strom und Wärme direkt vermarkten oder Kraftstoffe erzeugen. Diese Anlagen können Zuschüsse für den Bau von Fermentern oder Nachgärern beantragen.

Informationsveranstaltung der FNR: Online-Seminar, 28. April 2026, 13:00 Uhr. Zur Anmeldung.

Informationen zum Förderprogramm und Anmeldung unter wirtschaftsduenger.fnr.de