Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschat (LWF) hat zusammen mit C.A.R.M.E.N. e. V. den neuen „Energieholzmarktbericht 2022“ für Bayern veröffentlicht.
Auf der Webseite von C.A.R.M.E.N. e.V. gibt es die Möglichkeit, die Kosten abschätzen, die in den nächsten Jahren für fossile Heizungen durch die Bepreisung von CO2 entstehen.
Die Aktualität des Themas und das Interesse an einer unabhängigen Versorgung mit Wärme über Nahwärmenetze zeigte sich an der hohen Teilnehmerzahl.
Antragsstopp für Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds aufgehoben
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in neue, umweltfreundliche Biomasseheizwerke zur Wärmeerzeugung durch effiziente Verfeuerung von fester Biomasse sowie Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen.
Novelle der “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)” sorgt für attraktive Fördersätze beim Einbau von klimafreundlichen Heizungen.
Gebäudenetze auf Basis von Energieholz sind wieder förderfähig. Kumulierbarkeit mit BioWärme Bayern besteht!
C.A.R.M.E.N. e.V. lädt in Kooperation mit dem Fachverband Holzenergie und dem Fachverband Biogas am 20. September zu einem Informationstag für Nahwärmenetzbetreiber ein.
Entgegen dem Bundestrend erhöht Bayern den Förderanreiz für Nahwärmenetze auf Basis von Holzenergie.