Holzaschen – wertvoller Rohstoff und Abfall zugleich

Die bei der Verbrennung von Holz anfallende Asche wird nach geltendem Recht grundsätzlich als Abfall eingestuft. Deren fachgerechte Entsorgung ist daher für Heizwerke verpflichtend und für einen positiven Umweltbeitrag zwingend notwendig. Im Idealfall werden Holzaschen von einem zertifizierten Entsorger abgeholt und anschließend einer Verwertung zugeführt. Gewisse Aschefraktionen, insbesondere Aschen der letzten filternden Einheit, müssen jedoch dem Stoffkreislauf entzogen und deponiert werden.

Verwertungsmöglichkeiten bestehen derzeit vor allem für Rost- und Kesselaschen aus naturbelassenen Energiehölzern, die unter gewissen Voraussetzungen zu einem Düngemittel aufbereitet werden können. Sie sind reich an Nährstoffen wie Phosphor, Kalium, Calcium und Magnesium und können daher Komposten beigemischt oder in Kalkwerken weiterverarbeitet werden. So wird der natürliche Nährstoffkreislauf geschlossen und dem im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Wiederverwertungsgebot Rechnung getragen. Weitere Verwertungswege werden in Forschungsvorhaben erprobt, zum Beispiel die Vermischung von Holzaschen und Zement, um die Zementindustrie nachhaltiger zu gestalten und bessere Produkteigenschaften zu erzielen. Darüber hinaus gibt es Ansätze, Holzaschen im Straßen- und Wegebau zur Bodenstabilisierung einzusetzen.

Die Verwertung ist stets der Beseitigung vorzuziehen. Dieser Grundsatz aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wird zum 01.01.2024 durch das Inkrafttreten von §7 Absatz 3 der Deponieverordnung nochmals verstärkt.

Ob für anfallende Holzaschen im konkreten Fall Verwertungsmöglichkeiten bestehen, hängt insbesondere von den Inhaltsstoffen der Aschefraktionen ab. Die Gehalte von Schwermetallen und PAKs steigen in der Regel von der Rostasche über die Zyklonasche bis hin zur Feinstflugaschen aus Elektroabscheidern oder Gewebefiltern an. Einschlägigen Verordnungen erfordern daher eine regelmäßige Durchführung von Ascheanalysen.

Mit der Gütesicherung von Holzaschen zum Zwecke ihrer Verwendung als Düngemittel befasst sich die Bundesgütegemeinschaft Holzasche e.V. (BGH) Insbesondere für größere Heiz-oder Heizkraftwerke ergeben sich durch ein Gütesiegel bzw. eine Zertifizierung Chancen, die Entsorgungskosten für Asche zu senken oder selbst in die Vermarktung von “Dünger” nach dem RAL-Gütezeichen einzusteigen. Um auch Aschemengen aus kleineren Heizwerken die Verwertung zu erleichtern, hat die BGH in Kooperation mit einem Kalkwerk aus dem oberpfälzischen Lauterhofen eine Poolzertifizierung ins Leben gerufen.

Recherche Entsorgungsfachbetriebe

Heiz(kraft)werksbetreiber können in einem öffentlich zugänglichen Fachbetrieberegister über eine Webanwendung nach zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben in Ihrer Nähe suchen. Gelistet sind all diejenigen Unternehmen, die Abfälle aller Art sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen dürfen. Die Abfälle sind gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) eindeutig einem Abfallschlüssel zugeordnet und über sogenannte AVV-Nummern kategorisiert.

Für Aschen aus Holz sind folgende AVV-Nummern relevant:

10 01 01Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
10 01 03Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
10 01 18Abfälle aus der Gasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
10 01 19Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen.

Wie dem Fachbetrieberegister zu entnehmen ist, befinden sich Untertagedeponien, die für die Beseitigung von gefährlichen Filterstäube aus Holzfeuerungen in Frage kommen i.d.R. außerhalb Bayerns.

Literatur, Medienberichte