Lockerung der 10H-Regel beschlossen
Ab dem 16. November sinkt der Mindestabstand von neuen Windrädern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten auf 1.000 Meter.
Ab dem 16. November sinkt der Mindestabstand von neuen Windrädern zu Wohngebäuden in bestimmten Gebieten auf 1.000 Meter.
In einer aktuellen Meldung ruft Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger Kommunen dazu auf, sich ab sofort bis zum 8. September für die Unterstützung durch einen regionalen „Windkümmerer“ zu bewerben.
Nach langen Verhandlungen gab die große Koalition am 18. Mai Einigungen über die Abstandregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden sowie den 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik bekannt.
Nach der bayerischen 10 H-Regelung müssen Windräder, gemessen an ihrer Höhe, einen 10-fachen Mindestabstand zur nächstgelegenen Wohnsiedlung besitzen.