Einigung bei Solardeckel und Mindestabstand für Windräder

Nach langen Verhandlungen gab die große Koalition am 18. Mai Einigungen über die Abstandregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden sowie den 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik bekannt. Damit seien substanzielle Unsicherheiten und Konflikte um den weiteren Kurs der Energiewende beigelegt.

Die aktuelle Übereinkunft räume den Bundesländern die Möglichkeit ein, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen aufzunehmen.

Zuvor bestand in der Koalition die Einigung, den Mindestabstand bundesweit verpflichtend zu machen. Demnach liegt es nun in der Hand der Länder, ob die Regelungen zum Ausbau der Windenergie vor Ort verschärft werden oder nicht. Keinen Einfluss habe die neue Festlegung hingegen auf die strenge bayerische 10H Regelung.

Der zuletzt ins Stocken geratene Ausbau der Windenergie ist ein elementarer Baustein, um das gesetzte Ziel von 65 Prozent Ökostrom-Anteil in 2030 (aktuell ca. 40 Prozent) zu erreichen.

Eine weitere Einigung konnte gestern im Photovoltaikbereich erzielt werden. Laut Aussagen der Koalition habe man sich auf die unverzügliche Abschaffung des sogenannten Solardeckels verständigt. Eine Gesetzesänderung steht allerdings noch aus.

Nach Erreichen einer installierten Photovoltaikleistung von 52 Gigawatt wäre die Vergütung für eingespeisten Solarstrom bei neuen Anlagen zukünftig auf null gesunken. Dies hätte den weiteren Ausbau auf Wohnhäusern unattraktiv gemacht, weshalb Verbände und Branchenkenner schon seit längerem dessen Abschaffung gefordert hatten.

Darüber hinaus einigten sich die Beteiligten darauf, Planungs- und Genehmigungsprozesse zukünftig zu beschleunigen und ein besseres Monitoring über den Stand der Energiewende durch einen Koordinierungsmechanismus von Bund und Ländern einzuführen.

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