Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der mittlerweile siebzehnten EEG-Ausschreibungsrunde (April 2026) für Biomasseanlagen veröffentlicht.
Dabei handelte es sich um das zweite Mal, dass die Regelungen des sogenannten Biomassepakets galten, die zwar einen höheren Flexibilitätszuschlag und größere Ausschreibungsvolumina, aber auch verschärfte technische und organisatorische Anforderungen beinhalteten. Überraschend für viele Beobachtende wurde das ausgeschriebene Volumen nicht ausgeschöpft. So wurden mit 727 MW knapp 100 MW weniger ausgeschrieben als bei der vorangegangenen Runde im Oktober 2025, die eingereichte Gebotsmenge sank aber um über 300 MW auf 637 MW. Gründe für den Rückgang könnte eine gestiegene Skepsis hinsichtlich der Anforderungen, aber auch die Hoffnung auf bessere Rahmenbedingungen im kommenden EEG sein.
Auswirkungen der endogenen Mengensteuerung
Aufgrund einer speziellen Regelung im Biomasse-Bereich erhielten aber eine dreistellige Anzahl von Anlagen trotzdem keinen Zuschlag. Während 29 Gebote aus formalen Gründen ausgeschlossen wurden, fielen 77 Anlagen mit einer Leistung von 121 MW der endogenen Mengensteuerung zum Opfer. Diese legt fest, dass bei nicht ausgeschöpftem Ausschreibungsvolumen die oberen 20 % der Gebote ausgeschlossen werden, um Wettbewerb zu erzeugen. Erfreulicherweise wirkte sich dies nur begrenzt auf die Gebotswerte aus. Obwohl relativ gesehen deutlich mehr Gebote als bei der vergangenen Ausschreibung keinen Zuschlag erhielten (23 % zu 13 %), sank der höchste Gebotswert mit Zuschlag nur leicht von 19,48 ct/kWh auf 19,38 ct/kWh. Auch die Tatsache, dass der durchschnittliche Gebotswert mit 18,46 ct/kWh um 0,35 ct/kWh höher lag als im Oktober, zeigt, dass es zu keinem Unterbietungswettbewerb zwischen den Betreibern gekommen ist.
Analysiert man die bezuschlagte Leistung von 491 MW, so dürfte sie unter Berücksichtigung der Überbauungsanforderungen, der bezuschlagten Neuanlagen (82 MW) und der ebenfalls enthaltenen Anlagen mit fester Biomasse einer Bemessungsleistung der Bestandsanlagen von allenfalls 100 MW entsprechen. Gemäß dem Fachverband Biogas betrug die zugebaute Anlagenleistung im Jahr 2006 etwa 450 MW. Daraus ergibt sich, dass das Ziel des Bestandserhalts wahrscheinlich nicht erreicht werden kann.
Ein Blick auf die bayerische Situation
Wie in nahezu jeder Ausschreibungsrunde der vergangenen Jahre lag der Freistaat sowohl hinsichtlich der Anzahl der Zuschläge als auch der bezuschlagten Leistung an der Spitze der Bundesländer. Allerdings sank der Anteil von 49 % vor zwei Jahren und 39 % bei der vergangenen Ausschreibung auf nur noch 29 %. Ein Grund dürfte darin liegen, dass Bayern einen älteren Anlagenbestand hat und deshalb überdurchschnittlich viele Anlagen bereits einen Zuschlag haben oder schon in die Förderperiode 2 gewechselt sind.
Eine grafische Darstellung der Ergebnisse aller bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden finden Sie hier.
Weitere Hintergrunddaten zur aktuellen Biomasse-Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
