Bestandsanlagen aufgepasst – Registrierung im Marktstammdatenregister eilt!

Seit dem 31.01.2019 ist das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur verfügbar. Seither gilt: Jede bestehende Stromerzeugungsanlage, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, muss dort bis spätestens zum 31.01.2021 registriert werden.

Votum 2017/39 der Clearingstelle EEG – Inbetriebnahme beim Ver- und Ersetzen von BHKW

Im vorliegenden Votumsverfahren waren im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Zu welchem Zeitpunkt wurde das Satelliten-BHKW der Anlagenbetreiberin, welches 2011 zu einer 2005 in Betrieb genommenen Biogasanlage hinzugebaut wurde und …