E-Autos können jetzt in Bayern drei Stunden kostenlos parken
Seit dem 1. April 2025 dürfen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen bis zu drei Stunden gebührenfrei auf öffentlichen Parkplätzen parken.
Seit dem 1. April 2025 dürfen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen bis zu drei Stunden gebührenfrei auf öffentlichen Parkplätzen parken.
Die Anfang 2025 aktualisierte
zweite Auflage beinhaltet nun 21 verschiedene Systeme von insgesamt elf Herstellern.
Hiervon betroffen sind vor allem die hiesigen Produzenten von Biodiesel, aber auch von Biomethan.
Elektroautos müssen auch im Winter laufen, jedoch gibt es auch hier im Vergleich zum Fahren in Sommer gewisse Unterschiede. Zu beachten ist vor allem, dass die Energie zum Aufheizen des …
Lichtmaschine, Startergenerator, Elektromotor – wie hängen diese Begriffe zusammen? Bei der Lichtmaschine handelt es sich um einen vom Verbrennungsmotor angetriebenen Generator, der ursprünglich die Fahrzeugbeleuchtung sicherstellt. Darüber hinaus wird genug …
Erst lenken, dann fahren: Der C.A.R.M.E.N.-Check erklärt, wie die Elektromobilität voranschreitet.
Seit 1. Mai 2024 ist die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in Kraft.
Positionspapier „Bidirektionales Laden diskriminierungsfrei ermöglichen“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH) veröffentlicht.
Alois Hadeier und Hubert Maierhofer von C.A.R.M.E.N. e.V. vermitteln am 24. April die Grundlagen zur Nutzung von Photovoltaik-Anlagen zum Aufladen von E-Fahrzeugen.