Solarpflicht für Bayern ab März 2023
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.