Ein digitaler Werkzeugkasten für Bürgerenergieprojekte
Die „Deutsche Informationsplattform Erneuerbare Energiegemeinschaften“ bündelt Informationsangebote und Hilfestellungen zum Thema Bürgerenergie.
Die „Deutsche Informationsplattform Erneuerbare Energiegemeinschaften“ bündelt Informationsangebote und Hilfestellungen zum Thema Bürgerenergie.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstwerte bekanntgegeben, die für die Ausschreibungsrunden für PV- und Windenergieanlagen an Land im Jahr 2024 gelten.
Das neue Förderprogramm bietet einen Investitionszuschuss für Privatpersonen, die eine Elektroauto besitzen.
Das „Bundesprogramm Energieeffizienz” fördert Landwirte bei bestimmten Investitionen in Erneuerbare Energien.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen im baurechtlichen Außenbereich als privilegierte Bauvorhaben anzusehen. Möglich machen dies zwei Änderungen im Baugesetzbuch.
Die Bundesnetzagentur definiert mit Wirkung zum 01. Juli 2023 erstmalig Anforderungen für Grünland- und Moor-PV-Anlagen im Sinne des EEG 2023.
Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft mit dem Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland voranzutreiben.
Seit dem 1. März 2023 ist ein einheitlicher Abstand von 0,5 Metern für parallel installierte PV-Anlagen in der Bayerischen Bauordnung verankert.
Die Solarpflicht tritt ab dem Jahr 2023 stufenweise für bestimmte Nicht-Wohngebäude in Kraft.
Für eine Förderung von PV-Strom ist neben der Anlagengröße auch das Inbetriebnahmedatum wichtig. Zudem wird zwischen „Einspeisevergütung“ und „Marktprämie“ unterschieden.