Sicherheit bei Bundesfördermitteln zur Wärmeplanung in Bayern
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Beachten Sie, dass die kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 abgeschlossen werden soll, wenn ZUG-Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Die Verpflichtungen des GEG gelten für den Einzelnen erst nachdem eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Werkzeug für Städte und Gemeinden zum Aufbau einer erneuerbaren Wärmeversorgung.
Die GEG Novelle enthält weitreichende Änderungen für die Heizungstechnik im Gebäude, u.a. die 65 % Erneuerbare Energien Regel.