Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der mittlerweile sechzehnten EEG-Ausschreibungsrunde (Oktober 2025) für Biomasseanlagen veröffentlicht. Dabei wurden zum ersten Mal die Regelungen des, Anfang des Jahres verabschiedeten, sogenannten Biomassepakets angewendet.
Damit bricht gleich in mehreren Aspekten eine neue Zeitrechnung an. In den vergangenen Runden sanken die ausgeschriebenen Volumina sukzessive auf zuletzt nur noch 187 MW, was eine mehrfache Überzeichnung und damit einhergehend sinkende Zuschlagswerte zur Folge hatte. In der Oktoberausschreibung 2025 wurden dagegen 813 MW ausgeschrieben, das mit Abstand höchste Volumen seit Beginn der Ausschreibungen im Jahr 2017 (Spitzenwert bisher 300 MW). Allerdings wurden die Flexibilitätsanforderungen für die meisten Anlagen deutlich verschärft, insbesondere was die Mindestüberbauung angeht. Damit sinkt die der ausgeschriebenen installierten Leistung entsprechende Bemessungsleistung.
Zuschlagsquote und Gebotswerte deutlich gestiegen
Insgesamt wurden 807 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 940 MW abgeben, wobei der zweite Wert einen absoluten Höchststand darstellt. Auch dieses Mal erhielten nicht alle Anlagen einen Zuschlag, allerdings sank der Anteil deutlich. So erhielten nur 14 % der Gebote (125 MW) keinen Zuschlag, wobei die Mehrheit (87 Gebote – 89 MW) aus formalen Gründen ausgeschlossen wurde. Damit fiel fast jede neunte Anlage den strengen Formatvorgaben zum Opfer, so dass nur noch 28 Gebote aufgrund eines zu hohen Gebotswertes keinen Zuschlag erhielten. Der im Frühjahr konstatierte höhere Kontrolldruck durch die Bundesnetzagentur scheint anzuhalten.
Die erfreulichste Nachricht betrifft die Gebotswerte. Diese waren in den vergangenen Runden sukzessive auf ein erschreckend niedriges Niveau gesunken. So betrug der höchste bezuschlagte Gebotswert bei der Aprilausschreibung nur noch 17,19 ct/kWh. Aufgrund des geringeren Wettbewerbsdrucks erhielten dieses Mal Gebote bis zu einem Wert von 19,48 ct/kWh einen Zuschlag, wobei der Mittelwert bei 18,11 ct/kWh lag.
Der größte Druck lag dieses Mal auf Anlagen mit Inbetriebnahmejahr 2005, die noch keinen Zuschlag für den Weiterbetrieb hatten. Aufgrund der dreimonatigen Sperrfrist nach der Ergebnisveröffentlichung können diese frühestens im März 2026 in die Förderperiode 2 wechseln. Wäre das Ergebnis drei Tage früher veröffentlicht worden, hätte der Wechsel schon zum Februar stattfinden können und die Zeit ohne EEG-Förderung hätte sich halbiert.
Ein Blick auf die bayerische Situation
Im Ländervergleich liegt Bayern weiterhin an der Spitze. So erhielten 266 Anlagen (38 %) einen Zuschlag – mehr als doppelt so viele wie das nächste Bundesland. Zwar liegt die mittlere Zuschlagsmenge unter denen der meisten Bundesländer, aber auch leistungsbezogen gingen mehr als ein Drittel der Zuschläge nach Bayern.
Eine grafische Darstellung der Ergebnisse aller bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden finden Sie hier.
Weitere Hintergrunddaten zur aktuellen Biomasse-Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
