Ausschreibungsergebnisse Biomasse veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zwölften EEG-Ausschreibungsrunde (Oktober 2023) für Biomasseanlagen veröffentlicht – der sich im Frühjahr abzeichnende Trend hat sich nochmals verstärkt. In den Ausschreibungen der Jahre 2017 bis einschließlich 2022 wurde das ausgeschriebene Volumen bei Zuschlagsquoten von 20 bis etwas über 50 % nicht ausgeschöpft, weshalb für das Jahr 2023 die Bundesnetzagentur die Gebotshöchstwerte auf 17,67 ct/kWh für Neuanlagen und 19,83 ct/kWh für Bestandsanlagen erhöhte.

Infolgedessen und weil immer mehr Anlagen sich dem Ende der EEG-Laufzeit nähern, beteiligten sich an beiden 2023 durchgeführten Ausschreibungsrunden deutlich mehr Anlagen, mit dem Ergebnis, dass beide Runden stark überzeichnet waren. So wurden fast 900 Gebote abgegeben, von denen nur 270 einen Zuschlag erhielten, was einer Quote von 30 % entspricht. Fatal kann sich das insbesondere auf Anlagen mit dem Inbetriebnahmejahr 2003 auswirken, da für sie diese Ausschreibungsrunde die letzte Chance war, sich die Option des Weiterbetriebs im Rahmen des EEGs zu sichern. Das völlig andere Bild im Vergleich zu früheren Jahren machen auch folgende Zahlen deutlich: 2017 bis 2022 wurden in zehn Runden und sechs Jahren insgesamt 592 Gebote abgeben, 2023 waren es in zwei Runden 1.387 Gebote.

Welches Fazit kann aus der Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse seit 2017 und insbesondere im Jahr 2023 gezogen werden?

  1. Die Politik hat sich zum Ziel gesetzt, den Biogasanlagenbestand mittel- bis langfristig zu erhalten. Da vom Neubau kaum systemrelevante Impulse ausgehen, muss der Fokus auf der Überführung des Bestandes in die Förderperiode 2 liegen.
  2. Die bislang nur für 2023 vorgesehene Erhöhung der Gebotshöchstwerte muss in den nächsten Jahren mindestens beibehalten werden. In den kommenden Jahren fallen zunehmend Anlagen aus dem EEG, was den Wettbewerbsdrucks erhöht. Aufgrund dessen und weil gleichzeitig Kostensteigerungen zu erwarten sind, wäre eigentlich eine weitere moderate Erhöhung angezeigt.
  3. Um zu verhindern, dass Anlagen trotz Bereitschaft zum Weiterbetrieb und zur Teilnahme an der Ausschreibung mangels erreichter Zuschläge stillgelegt werden, müssen die ausgeschriebenen Volumina massiv erhöht werden. Als freie Kapazitäten stehen die in der Vergangenheit nicht abgerufenen Ausschreibungsmengen sowie die Volumina der vom Markt völlig ignorierten Ausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW zur Verfügung.

Eine grafische Darstellung der Ergebnisse aller bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden finden Sie hier.

Weitere Hintergrunddaten zur aktuellen Biomasse-Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.