Das BMWE hat die Förderkonditionen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)” angepasst. Der Austausch von Biomasseheizungen und Wärmepumpen ist ab 2027 nicht mehr vollumfänglich förderbar.
Beim Einbau klimafreundlicher Heizungen im Gebäudebestand (u.a. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Anschluss an ein Wärmenetz etc.) kann grundsätzlich eine umfassende Förderung in Anspruch genommen werden. Die Grundförderung für Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 Prozentpunkten. Zudem erhalten Haushalte mit kleinen Einkommen für selbstgenutzte Gebäude einen einkommensabhängigen Bonus. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt beispielsweise für ein Einfamilienhaus aktuell bei 28.000 €.
Bei Ersatzinvestitionen für erneuerbare Anlagen aufgepasst!
Ab Q1 2027 sollen für Ersatzinvestitionen für Erneuerbaren Energien-Anlagen (“Grün zu Grün”) wie etwa der Austausch einer alten Biomasseheizung gegen eine Wärmepumpe neu jedoch nur noch 25 % der Gesamtkosten berücksichtigt werden, und das nur, wenn die alte Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb genommen wurde. Anlagen, die nach dem 01.01.2008 eingebaut wurden und ausgetauscht werden sollen, sind ab dann grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Diese neueren Erneuerbaren-Energien-Heizungen haben in der Regel bereits eine Bundesförderung erhalten oder hätten diese erhalten können, so die Begründung.
Somit können sich Gebäudeeigentümer mit bestehenden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nur noch 2026 günstige Konditionen zum Austausch ihrer Anlage sichern. Nach Zugang des Förderbescheid haben sie bis zu drei Jahre Zeit für die Umsetzung. Dies ist insbesondere wichtig, wenn ohnehin ein Austausch ansteht oder sich in den nächsten Jahren abzeichnet. Fachbetriebe können die Restlaufzeit der bestehenden Heizung, die erforderlichen Investitionskosten und die voraussichtliche Höhe der Förderung realistisch einschätzen. Auf dieser Grundlage erhalten Hausbesitzer eine fundierte Bewertung, ob sich ein vorgezogener Austausch rechnet.
Die Antragstellung erfolgt über das KfW-Kundenportal.
Weitere Details der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” finden sie hier.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragstellung finden Sie hier.
