BNetzA veröffentlicht Höchstwerte für EE-Ausschreibungen 2024

Am 14. Dezember hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Höchstwerte bekanntgegeben, die für die Ausschreibungsrunden für Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen an Land im Jahr 2024 gelten. Nach dem EEG förderfähige Anlagen mit mehr als 1 MW installierter Leistung können in der Regel keinen gesetzlich festgelegten EEG-Vergütungssatz mehr erhalten, sondern müssen ihre individuelle Förderhöhe durch die Abgabe eines Gebotes bei einer Ausschreibungsrunde ermitteln. Der Gebots-Höchstwert für Windenergieanlagen an Land sowie für Solaranlagen des ersten Segments bleibt dabei 2024 im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 7,35 Cent/kWh bzw. 7,37 Cent/kWh. Für Solaranlagen des zweiten Segments wurde der Wert von 11,25 Cent/kWh auf 10,50 Cent/kWh verringert. Die Bundesnetzagentur begründet diese Entscheidung damit, dass bei der prognostizierten Kostenstruktur eine geringere Förderhöhe ausreichend ist.

TechnologieZulässige Höchstwerte 2024Voraussichtliche Termine 2024
Windenergieanlagen an Land7,35 Cent/kWh1. Februar
1. Mai
1. August
1. November
Solaranlagen des ersten Segments („Solar Freifläche“)7,37 Cent/kWh1. März
1. Juli
1. Dezember
Solaranlagen des zweiten Segments („Solar Aufdach“)10,50 Cent/kWh1. Februar
1. Juni
1. Oktober

Genauere Informationen sowie die Begründungen zu den Höchstwerten finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Stand: 15. Dezember 2023