Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der fünfzehnten EEG-Ausschreibungsrunde (April 2025) für Biomasseanlagen veröffentlicht. Wie zu erwarten, wurde bei weiter sinkenden Gebotswerten nur ein geringer Teil der abgegebenen Gebote bezuschlagt.
Gemäß dem derzeit geltenden EEG beträgt das Brutto-Ausschreibungsvolumen 2025 nur noch 400 MW (nach 600 MW in 2023 und 500 MW in 2024), so dass nach den vorgeschriebenen Anpassungen für die aktuelle Runde nur noch ein Volumen von 187 MW übrig blieb. Tatsächlich abgegeben wurden 685 Gebote mit einem Volumen von 543 MW. Dieser Wert liegt zwar unter denen der vergangenen drei Ausschreibungen, aber aufgrund des gesunkenen Ausschreibungsvolumens war der Wettbewerbsdruck unverändert hoch. Dies wurde noch durch zwei weitere Faktoren beeinflusst:
Veränderungen im Ausschreibungsprozess stehen bevor
2005 wurden über 600 Biogasanlagen und damit mehr als doppelt so viele wie im Jahr davor in Betrieb genommen. Für diejenigen, die nicht schon in einer der vergangenen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag erhalten haben, war diese Runde die letzte Möglichkeit, ohne Vergütungslücke in die Förderperiode 2 zu wechseln. Hintergrund ist die dreimonatige Sperrfrist zwischen Ergebnisveröffentlichung und Beginn der Ausschreibungsphase. Dadurch können Anlagen, die im Herbst den Zuschlag erhalten, voraussichtlich erst im März 2026 wechseln.
Der andere Grund besteht darin, dass die Herbstausschreibung voraussichtlich unter deutlich anderen Bedingungen durchgeführt wird (vorbehaltlich, dass die Regelungen des Biomassepakets rechtzeitig von der EU genehmigt werden). Zwar wird das Ausschreibungsvolumen deutlich erhöht, was den Wettbewerbsdruck abschwächen sollte, allerdings werden die Flexibilitätsanforderungen ebenfalls deutlich angehoben. Insbesondere Anlagen, die die mit den Anforderungen verbundenen Herausforderungen (Investitionen, Genehmigung) scheuen, konnten bei dieser Runde letztmalig unter den bisherigen Bedingungen teilnehmen.
Der durchschnittliche Zuschlagswert, der vor zwei Jahren knapp 19 ct/kWh betrug, ist auf mittlerweile nur noch 16,6 ct/kWh gesunken und liegt damit auf dem geringsten Niveau seit Ende 2020. Auch in den Jahren 2021 und 2022, als die Gebotshöchstwerte mit 18,4 ct/kWh bzw. 18,22 ct/kWh deutlich geringer lagen, lagen die durchschnittlichen und die maximalen Zuschlagswerte höher.
Eine überraschend hohe Anzahl von 83 Geboten (der mit Abstand höchste Wert aller Ausschreibungsrunden) wurde wegen Formfehlern bei der Gebotsabgabe ausgeschlossen. Grund könnte sein, dass die Bundesnetzagentur aufgrund von Rechtsstreitigkeiten mit abgelehnten Betreibenden verschärft die Einhaltung aller formalen Vorgaben kontrolliert.
Wie schon mehrere Male wurde parallel zur Biomasse-Ausschreibung eine Ausschreibungsrunde für hochflexible Biomethan-BHKW durchgeführt, bei der diesmal kein einziges Gebot abgegeben wurde. Insgesamt wurden in den vergangenen sechs Ausschreibungsrunden ganze drei Gebote abgegeben und bezuschlagt. Die nicht ausgeschöpften Volumina hätten gemäß EEG eigentlich anteilig auf die Biomasse-Ausschreibungsmengen übertragen werden müssen. Unverständlicherweise wurde diese Vorgabe von der BNetzA nicht umgesetzt.
Blick auf die Lage in Bayern
96 der 244 bezuschlagten Anlagen liegen in Bayern. Die installierte Leistung beträgt 64 MW und damit ein gutes Drittel der gesamten bezuschlagten Leistung. Damit liegt trotz Aussetzung der Südquote Bayern an der Spitze aller Bundesländer.
Eine grafische Darstellung der Ergebnisse aller bisher durchgeführten Ausschreibungsrunden finden Sie hier.
Weitere Hintergrunddaten zur aktuellen Biomasse-Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.