Ende Januar 2025 wurde als eine der letzten Amtshandlungen des vergangenen Bundestages ein Änderungspaket zum EEG verabschiedet, das viele einschneidende Neuerungen im Biomassebereich beinhaltet, weswegen es häufig unter der Bezeichnung „Biomassepaket“ firmiert. Da es sich bei den Neuerungen zum Teil um Erhöhungen von Förderungen handelt, müssen diese Regelungen von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Dieser Genehmigungsprozess zog sich zum Leidwesen der Branche über viele Monate hin, so dass lange unklar war, welche Rechtslage zum nächsten EEG-Ausschreibungstermin am 01. Oktober gelten würde.
Wie das Hauptstadtbüro Bioenergie in einer Pressemitteilung berichtet, liegt nun die Genehmigung des Biomassepakets vor. Damit gelten bei der kommenden Oktoberausschreibung die neuen Regelungen, unter anderem ein erhöhter Flexibilitätszuschlag, eine verlängerte Förderlaufzeit, aber auch verschärfte Flexibilitätsanforderungen und der Entfall der Marktprämie bei schwach positiven Strompreisen unter 2 ct/kWh. Die wichtigste Änderung betrifft aber das ausgeschriebene Volumen. Dieses liegt mit 813 MW mehr als viermal so hoch wie bei der Frühjahrsausschreibung am 01. April. Als Folge dürfte zu erwarten sein, dass sich die Gebotswerte, die seit dem Frühjahr 2023 um 13 % gesunken sind, wieder stabilisieren werden.
Bei vielen Biogasanlagen ergeben sich durch die geänderten Rahmenbedingungen neue Perspektiven. C.A.R.M.E.N. e.V. bietet eine neutrale und kostenfreie Erstberatung für Anlagen an, die in die Förderperiode 2 wechseln möchten. Darüber hinaus können auch Finanzierungsgutachten für Banken erstellt werden.