Geänderte Förderbedingungen im PV-Speicher-Programm

Das PV-Speicher-Programm wird in Bayern sehr gut angenommen. Rund 73.000 Anträge sind seit dessen Einführung elektronisch eingegangen. Um auf die große Nachfrage zu reagieren, gelten ab 1. Februar 2022 neue Förderbedingungen.

Die Mindestnutzkapazität des Batteriespeichers steigt von bisher 3 kWh auf 5 kWh an. Die Mindestleistung der zugehörigen Photovoltaik-Anlage beträgt 5 kWp. Der Basis-Zuschuss beginnt bei 500 Euro und erhöht sich bei jeder zusätzlichen kWh Kapazität um 75 Euro. Die Maximalförderung beträgt 2.375 EUR für 30,0 kWh installierter Speicherkapazität und 30,0 kWp installierter PV-Leistung. 

Wie bisher wird die nutzbare Speicherkapazität der Batterie in kWh in Kombination mit der Peak-Leistung der PV-Anlage in kWp im Verhältnis 1:1 gefördert. Ist die Leistung in kWp kleiner als die nutzbare Speicherkapazität in kWh wird die Speicherkapazität bis zur Höhe der Peak-Leistung der PV-Anlage gefördert.

Staatsminister Hubert Aiwanger sprach sich dafür aus, ein vergleichbares Förderprogramm für die bundesweite Installation von Photovoltaik-Speichersystemen aufzulegen. Denn da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken, aber die Strompreise gestiegen seien, werde sich der Eigenverbrauch von PV-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin lohnen – und das nicht nur in Bayern.

Eine Übersicht der geänderten Förderbedingungen finden Sie hier.