Geänderte Förderbedingungen im PV-Speicher-Programm
Ab dem 1. Februar 2022 gelten neue Förderbedingungen, um einen Zuschuss für Batteriespeicher zu erhalten. Unter anderem erhöht sich die vorgegebene Mindestkapazität.
Ab dem 1. Februar 2022 gelten neue Förderbedingungen, um einen Zuschuss für Batteriespeicher zu erhalten. Unter anderem erhöht sich die vorgegebene Mindestkapazität.
Gebäudeeigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden im 10.000-Häuser-Programm bei der Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Stromspeicher gefördert.