PV-Speicher-Programm ist eingestellt
Seit dem 22. April 2022 können keine Förderanträge mehr für die Errichtung eines neuen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage gestellt werden.
Seit dem 22. April 2022 können keine Förderanträge mehr für die Errichtung eines neuen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage gestellt werden.
Ab dem 1. Februar 2022 gelten neue Förderbedingungen, um einen Zuschuss für Batteriespeicher zu erhalten. Unter anderem erhöht sich die vorgegebene Mindestkapazität.
Gebäudeeigentümer*innen von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern werden im 10.000-Häuser-Programm bei der Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Stromspeicher gefördert.