Das 10.000-Häuser-Programm

Das 10.000 Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) bot Personen mit Eigentum an Ein- und Zweifamilienhäusern Zuschüsse für die Erst-/ oder Ergänzungsinstallation von PV-Batteriespeichersystemen über den Programmteil PV-Speicher-Programm.

Das PV-Speicher-Programm wurde zum 22.04.2022 eingestellt!

Die Fördermittel sind nun ausgeschöpft, es konnten 100.000 Anträge gestellt werden. Weitere Finanzmittel sind bis auf weiteres nicht vorgesehen.

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Programmteil PV-Speicher-Programm wurde die Erst-/ oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers (mindestens 5,0 kWh Speicherkapazität) in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage gefördert. Die Förderung war sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten möglich.

Antragstellung

Antragsberechtigt waren Personen mit Eigentum an bzw. Bauleute selbstbewohnter Ein- und Zweifamilienhäuser [einschließlich Reihenhäuser] mit Erstwohnsitz in Bayern. Die Antragstellung erfolgte über die Online-Plattform www.EnergieBonus.Bayern.

Art und Höhe der Förderung bei Antragstellung ab dem 01.02.2022 (aktuelle Förderbedingungen)

Die Förderung erfolgte als Zuschuss. Die Zuschusshöhe betrug im Rahmen der Basisförderung 500 EUR für 5,0 kWh und erhöhte sich jeweils um 75 EUR pro zusätzlicher installierter kWh. Die Maximalförderung betrug 2.375 EUR für 30,0 kWh installierter Speicherkapazität und 30,0 kWp installierter PV-Leistung. Die nutzbare Speicherkapazität der Batterie in kWh wurde in Kombination mit der Peak-Leistung der PV-Anlage in kWp im Verhältnis 1:1 gefördert. War die Leistung in kWp kleiner als die nutzbare Speicherkapazität in kWh, wurde die Speicherkapazität bis zur Höhe der Peak-Leistung der PV-Anlage gefördert (Details siehe Merkblatt S).
Des Weiteren gab es Mindestvorgaben an die Zeitwertersatzgarantie, zu Batterieschnittstellen und an ein intelligentes Energiemanagementsystem. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien und dem Merkblatt S auf www.EnergieBonus.Bayern sowie den dort zu findenden häufigen Fragen.

Art und Höhe der Förderung bei Antragstellung vor dem 01.02.2022 (alte Förderbedingungen)

Die Förderung erfolgte als Zuschuss. Die Zuschusshöhe betug im Rahmen der Basisförderung 500 EUR für 3,0 kWh und erhöhte sich jeweils um 100 EUR pro zusätzlicher installierter kWh. Die Maximalförderung betru 3.200 EUR für 30,0 kWh installierter Speicherkapazität und 30,0 kWp installierter PV-Leistung. Die nutzbare Speicherkapazität der Batterie in kWh wurde in Kombination mit der Peak-Leistung der PV-Anlage in kWp im Verhältnis 1:1 gefördert. War die Leistung in kWp kleiner als die nutzbare Speicherkapazität in kWh, wurde die Speicherkapazität bis zur Höhe der Peak-Leistung der PV-Anlage gefördert (Details siehe Merkblatt S (Stand 2019)).
Des Weiteren gab es Mindestvorgaben an die Zeitwertersatzgarantie, zu Batterieschnittstellen und an ein intelligentes Energiemanagementsystem. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien und dem Merkblatt S auf www.EnergieBonus.Bayern sowie den dort zu findenden häufigen Fragen.

Liste förderfähiger Batteriespeicher

C.A.R.M.E.N. e.V. erstellt im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) eine Liste der förderfähigen Batteriespeicher, die den Anforderungen des 10.000 Häuser Programms “Programmteil PV-Speicher-Programm” entsprechen.
Die von C.A.R.M.E.N. e.V. erstellte Liste dient als Informationsangebot und schließt eine Förderfähigkeit von nicht gelisteten Batteriespeichern nicht aus. Um die Eignung eines nicht gelisteten Speichers feststellen zu können, bedarf es allerdings einer Einzelprüfung über die jeweilige Bewilligungsstelle.

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Relevant für Speicherhersteller:

Sie können Produkte für die Liste förderfähiger Batteriespeicher registrieren. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen möchten, tragen Sie in diesem Formular die Daten Ihrer Batteriespeichersysteme ein.

Zudem benötigen wir als Bestätigung für die Richtigkeit der Angaben eine unterschriebene Herstellererklärung.

Die beiden Dokumente senden Sie bitte gemeinsam an speicher[at]carmen-ev.de. Beachten Sie bitte unbedingt die Anforderungen und Hinweise in den Dokumenten.

Nähere Informationen
Bayerische Staatsregierung – 10.000-Häuserprogramm